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Glossar
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
a.o.HV
Abkürzung für außerordentliche Hauptversammlung- zusätzlich zur jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung kann auf Verlangen des Vorstandes oder der Aktionäre, die über mindestens 5 % des Grundkapitals verfügen, aus wichtigem Anlass einberufen werden.
AAA
Triple A- Es handelt sich um eine Einstufungsnote zur Beurteilung von Wertpapieren. AAA ist die höchste Bewertung der Rating-Agentur Standard & Poor's von Anleihen am US- und internationalen Kapitalmarkt. Sie suggeriert der Anleihe beste Qualität und geringstes Ausfallrisiko. Weitere Rangfolge: AA+, AA, A-, A, BBB+, BBB, BBB-, BB+ usw. bis D.
Aberdepot, Aberverwahrung
Frühere Bezeichnung für Stückekonto. Beim Aberdepot geht das Eigentum auf die verwahrende Bank über. Der Hinterleger erlangt nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung nach Art und Zahl bestimmter Wertpapiere. Da der Hinterleger seine dinglichen Rechte am hinterlegten Wertpapier preisgibt (kein Aussonderungsrecht im Konkurs des Verwahrers), muss die Erklärung des Hinterlegers für das einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.
Abfindung außen stehender Aktionäre
Wenn eine AG mindestens 95 % der Aktien einer anderen AG besitzt, kann sie letztere AG eingliedern, die damit in 100 prozentigen Besitz der Hauptgesellschaft übergeht. Die Abfindung der ausscheidenden Minderheitsaktionäre der übernommen Gesellschaft ist in §§ 327a - 327f Aktiengesetz (AktG) geregelt. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Abfindung. Diese erhalten sie in Bargeld oder in Aktien der Hauptgesellschaft. Gemäß § 5 Abs. 1 WpÜGAngebV muss diese Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Übernahme-Entscheidung entsprechen.
Abfindungsangebot
Soll eine Abfindung von Aktionären wegen der Rechte aus ihren Aktien vorgenommen werden, wird ihnen ein Abfindungsangebot unterbreitet. Dieses enthält die näheren Einzelheiten der Abfindung, insbesondere den Abfindungsbetrag und die technische Durchführung der Abfindung.
Abgeld
Auch Disagio oder Damnum genannt. Bei Neuemissionen von Wertpapieren ist das Abgeld der Abschlag, um den der Ausgabepreis unter dem entsprechenden Normpreis liegt. Dieser Abschlag wird meist in Prozent ausgedrückt. Bei Optionsscheinen wird Abgeld als der in Prozent ausgedrückte Betrag bezeichnete, um den der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein billiger ist als der direkte Kauf.
abhanden gekommene Wertpapiere
Kraftloserklärung von Aktien.
Absatzkennzahlen
Absatzkennzahlen von Unternehmen sind im Rahmen der Fundamentalanalyse von Bedeutung. Wesentlich sind diejenigen, die den Umsatz einer Unternehmung in Relation zu verschiedenen anderen Größen setzen. So können gebildet werden: das Verhältnis von Umsatz zu Bestandsgrößen (durchschnittlicher Lagerbestand, Debitorenbestand, Gesamtkapital)- Kennzahlen zur Umschlagsdauer (durchschnittlicher Lagerbestand x Tage : Umsatz), zur Umsatzrentabilität (Gesamtgewinn : Umsatz) oder das Verhältnis von Umsatz zu einzelnen Kostenfaktoren (Umsatz : beschäftigte Personen- Umsatz : qm Verkaufsfläche).
Abschlag (vom Börsenkurs)
Geringere Bewertung bei Börsenkursen, wenn bestimmte Tatbestände Veranlassung zu Kursrückgängen geben, so vor allem die Abtrennung fälliger Dividendenscheine, Dividendenabschlag, der Fortfall des Bezugsrechts, die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) und bei Ausschüttung einer Liquidationsrate, als Zinsabschlag. Auch: Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt (Disagio, Damnum).
Abschlagsdividende
Im voraus auf den Jahresabschluss gezahlte Dividende. Bei der AG während des Geschäftsjahres unzulässig. Sie kann aber nach Ablauf des Geschäftsjahres, wenn dies die Satzung zulässt, bei Vorliegen eines vorläufigen Abschlusses gezahlt werden. Sie ist der Höhe nach begrenzt. Ebenso bezeichnet man als Abschlagdividende den im Konkursverfahren aus der verfügbaren Masse bei der Abschlussverteilung an die Gläubiger zu zahlenden Prozentsatz.
Abschluss- erwartungen
Vermutungen bzw. Schätzungen von Kapitalanlegern an der Börse usw. vor der offiziellen Bekanntgabe des Jahresabschlusses bzw. Jahresergebnisses.
Abschlusserklärung
Bekanntgabe des Jahresergebnisses (Jahresabschluss) der AG nach Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Um den Verdacht der Ausnutzung von Insiderinformationen zu verhindern, wird das Jahresergebnis einer AG, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, unmittelbar nach der Erörterung innerhalb der Verwaltung der AG in einer redaktionellen Notiz der Presse für die Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Abschlussprüfer bei der AG
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der AG, ausgenommen sog. kleine AGs i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB, sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Kontrolle stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist auch die Buchführung einzubeziehen. Sie hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet sind. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob dieser mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Unternehmung erwecken. Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt. Er soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahres gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Die gesetzlichen Vertreter haben unverzüglich nach der Wahl den Prüfungsauftrag zu erteilen. Als Abschlussprüfer bei der AG können nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fungieren.
Abschreibungen
Die in einer Unternehmung investierten Vermögenswerte werden in Buchführung und Bilanz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgenommen. Sie verlieren an Wert durch Gebrauch, Verschleiß, Überholung usw. Durch die Abschreibung werden die auf solche Weise unrichtig gewordenen Werte - Buch-, Bilanzwerte - an die niedrigeren Werte angepasst. Abschreibung ist damit zugleich auch eine buchhalterische Erfassung von Wertminderungen. Neben der Berichtigung zu hoher Buchwerte haben Abschreibungen auch die Aufgabe der Verteilung der Gesamtanschaffungs- oder -herstellungskosten auf die Nutzungszeit des Vermögensgegenstandes. Sie sind zugleich Element der Preiskalkulation, indem die entsprechend angesetzten, die jährlichen Abschreibungsbeträge enthaltenden Verkaufserlöse die spätere Ersatzbeschaffung möglich machen sollen. Für die Unternehmen haben Abschreibungen Auswirkung auf die Gewinnermittlung, da sie als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. Somit schmälern sie den zu versteuernden Gewinn. Abschreibungen spielen für die Wertpapieranalyse eine Rolle. Für Kapitalanleger ist zu beachten, dass Wertpapiere im Privatvermögen nicht abschreibbar sind und dass Anlagen in Gebäuden, bestimmten Immobilienzertifikaten u.ä. über Abschreibungsmöglichkeiten steuerliche Vorteile gewähren, die bei anderen Anlageformen nicht gegeben sind.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Nach den steuerlichen Vorschriften können und müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögensgegenständen auf die Jahre ihrer Nutzung verteilt werden (Abschreibung). Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. AfA für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann AfA in fallenden Jahresbeträgen bemessen (geometrisch-degressive Abschreibung) werden, und zwar nach einem unveränderbaren Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert. Die zweite Methode ist die lineare Abschreibung bei der die Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes (WG) gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
absoluter Spread
Der absolute Spread (dt. Kursdifferenz) drückt den Differenzbetrag zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs eines Wertpapiers aus. Er variiert insbesondere in der Abhängigkeit vom Emittenten, dem Bezugsverhältnis und der Volatilität am Markt.
Abzinsung
Rechnerische Ermittlung des Barwertes, Gegenwartswertes oder Kapitalwertes einer oder mehrere zukünftiger Zahlungen mittels Zinseszinsrechnung. Erfolgt durch Multiplikation des Zeitwertes des (der) betreffenden Betrags (Beträge) mit dem Abzinsungsfaktor. Die Abzinsungsmethode wird z.B. bei Sparbriefen angewendet: Anstelle eines laufend verzinslichen Papiers handelt es sich um einen die Zwischenzinsen bis zu Fähigkeit berücksichtigenden abgezinsten Titel.
Ad-hoc-Publizität
Ein Emittent bereits zugelassener Wertpapiere ist nach § 41 Börsengesetz (BörsG) und § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, alle Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und dem Publikum nicht bekannt sind. Wegen deren Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsablauf des Emittenten kann eine Veränderung der Geschäftslage zu einer erheblichen Kursänderung zugelassener Aktien führen. Aus diesem Grund müssen Kurs beeinflussende Unternehmensmeldungen publiziert werden. Diese Meldungen nennt man auch Ad-hoc Meldungen. Die Bekanntmachung von Tatsachen stellt eine Ergänzung zu den regelmäßig zu veröffentlichenden Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie der Zwischenberichterstattung dar. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kapitalmarkt auch zwischen den Abschlussstichtagen des Jahresabschlusses und Zwischenberichterstattung über wichtige Unternehmensereignisse informiert wird.
ADR
Abkürzung für American Depository Receipt. Dies sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine nichtamerikanischer, z.B. auch deutscher Aktien. Sie werden anstelle der Aktien selbst im Freiverkehr an US-Börsen gehandelt.
Advance-Decline-Line (ADL)
Englisch für Anstiegs-/Abstiegslinie- graphische Darstellung der Kursveränderungen aller Aktien im Markt im Zeitverlauf (z.B.: Beginn der Aufzeichnung am 2.1.: die Advance-Decline-Zahl beträgt 100. Am 3.1. finden statt: 30 Kurssteigerungen und 50 Kursminderungen- die Advance-Decline-Zahl beträgt 20. Die Advance-Decline-Line fällt gegenüber dem Vortag um diesen Betrag auf 80.) Im Allgemeinen zeigt die ADL Trendwechsel früh an.
Advance-Decline-Zahl
Element der Aktienanalyse bzw. Aktienmarktanalyse (Fortschritt-Rückschritt-Zahl). Gibt Auskunft über die Kursveränderungen aller am Markt befindlichen Aktien. Festgestellt wird die Differenz zwischen der Zahl der Aktien mit Kurssteigerungen und derjenigen mit Kursminderungen (z.B.: Am 31.12. hatten 50 Aktien Kurssteigerungen und 30 Aktien Kursminderungen gegenüber dem Vortag- die Advance-Decline-Zahl des 31.12. beträgt 20.) Um diesen Unterschied steigt (bzw. fällt bei überwiegenden Kursminderungen) die Advance-Decline-Line. Neuerdings werden globale Erwartungen, das psychologische Klima oder die Psychologie der Märkte miteinbezogen.
Agio (Aufgeld)
Differenz zwischen Nennwert eines Wertpapiers und tatsächlich zu zahlendem höheren Kurs (Preis), z.B. dem Emissionskurs. Meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen der gegensätzliche Fall, ein Disagio (Abgeld), sehr häufig. Bei Aktien besteht das Verbot der Unterpari-Emission- die Aktienausgabe mit Agio ist dagegen üblich. Auch beim Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien und beim Bezug von Aktien über Optionsanleihen wird meist ein Aufgeld angesetzt. Der bei Aktienausgabe nach Abzug der Ausgabekosten verbleibende Teil des Aufgeldes ist der gesetzlichen Rücklage zuzuführen. Gegenteil: Abgeld, Disagio, Damnum.
Aktie
Die Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Inhaber einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft (im römischen Recht actio = Anteilsrecht). Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist also Teilhaber/Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.
Aktienanalyse
Dient der Auswahl bzw. Überprüfung von Aktien für Anlagezwecke. Sie umfasst eine systematische, nach bestimmten Kriterien erfolgende Untersuchung und Bewertung von Aktien, Aktiengesellschaften und Aktienmärkten sowie des entscheidungsrelevanten Umfeldes. Eine Aktienanalyse ist die Voraussetzung für die Konzeption einer erfolgreichen Anlagestrategie bei privaten und institutionellen Anlegern. Aufgaben der Aktienanalyse sind einerseits Information und andererseits Prognose. So verschafft sich der potenzielle Anleger Informationen über den Kurs der Aktien, die Marktbreite, den Gewinn je Aktie, weiter über das Kurs-Gewinnverhältnis sowie über andere prognoserelevante Determinanten. Aufgrund der Informationsbeschaffung wird die Prognose durchgeführt. Bestimmt werden i.d.R. die prognostizierte künftige Börsenentwicklung sowie zukünftige Kursentwicklungen einzelner Aktien. Ziel der Aktienanalyse ist über die Untersuchung der Ertragskraft einer Aktie die Ermittlung des echten Gewinns der vergangenen Jahre und der Abschätzung des zu erwartenden Gewinns der folgenden Jahre. Diese gefundenen Werte sind Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen bei der Zusammenstellung eines möglichst optimalen Portefeuilles. Dem Analytiker stehen verschiedene Verfahren der Aktienanalyse zur Verfügung. Zu unterscheiden sind Fundamentalanalyse und technische Aktienanalyse. Neuerdings werden globale Erwartungen, das psychologische Klima oder die Psychologie der Märkte mit einbezogen.
Aktiengesetz (AktG)
Das Aktiengesetz v. 6.9.1965 mit Einführungsgesetz (EGAktG) regelt detailliert die Rechtsverhältnisse von AG und KGaA. Es enthält ein ausgebildetes, modernes Recht der verbundenen Unternehmen (kurz: Konzernrecht). Das AktG enthält folgende Hauptgliederungspunkte: ? Allgemeine Vorschriften ( §§ 1-22) ? Gründung der Gesellschaft (§§ 23-53) ? Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a-75) ? Verfassung der AG (§§ 76-149) ? Satzungsänderung und Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung (§§ 179-240) ? Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses sowie Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241-261) ? Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (§§ 262-277) ? Kommanditgesellschaft auf Aktien (§§ 278-290) ? verbundene Unternehmen (§§ 291-307) ? Leistungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308-318). ? Eingegliederte Gesellschaften (§§ 319-327) ? Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a-327f) ? Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 328) ? Rechnungslegung im Konzern (§§ 329-393) ? Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften (§§ 394, 395) ? Gerichtliche Auflösung (§§ 396-398) ? Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften (§§ 399-410)
Aktienkurs
Preis, zu dem eine Aktie gehandelt, d.h. ge- oder verkauft wird. Der amtlich notierte Aktienkurs wird an der Börse vom Kursmakler so bestimmt, dass er das größtmögliche Umsatzvolumen in der jeweiligen Aktie gewährleistet.
Aktienmehrheit
In der Hauptversammlung der AG wird das Stimmrecht der Aktionäre nach Nennbeträgen der Aktien ausgeübt. Eine einfache Mehrheit liegt vor, wenn die Anzahl der Aktien mehr als die Hälfte des Grundkapitals repräsentiert. Qualifizierte Mehrheit ist eine solche von mind. 3/4 des Aktienkapitals. Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung u.a.m. bedürfen einer solchen qualifizierten Mehrheit.
Aktionär
Besitzer von Aktien einer AG, somit Gesellschafter oder Miteigentümer der Unternehmung, dessen Verpflichtung zur Leistung von Einlagen nach der Gründung der AG oder bei der Ausgabe neuer Aktien bei Grundkapitalerhöhungen durch den Nennbetrag oder höheren Ausgabebetrag begrenzt wird. Er hat i.d.R. keine Geschäftsführungsbefugnisse noch muss er bei der AG tätig sein (Ausnahme: Belegschaftsaktionäre). Der Aktionär haftet nicht persönlich für die Schulden der AG. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Beschluss der Hauptversammlung (HV) ausgeschlossen. Weitere Ansprüche: Bezugsrecht bei Emission junger Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten, sofern das Bezugsrecht nicht entfällt (HV-Beschluss erforderlich), sowie bei evtl. Auflösung der AG auf das restliche Vermögen, das nach Begleichung der Verbindlichkeiten übrig bleibt (Liquidation der AG). Die Aktionäre sind in der HV stimmberechtigt- diese ist ihr oberstes Willensbildungsorgan.
Alternative Investments
Unter diesem Begriff werden Investments in Hedge-Fonds, Private Equity, Commodities und Derivate zusammengefasst
American Depository Receipts (ADR)
Von bedeutenden US-Banken ausgestellte Zertifikate (Aktienzertifikate) über bei ihnen hinterlegte nichtamerikanische Aktien. Sie werden anstelle der Aktien gehandelt, und zwar zur Erleichterung, Verbilligung und Beschleunigung des Handels und ursprünglich, um ihn für solche Titel, die nicht direkt an den US-Börsen zulassungsfähig waren, überhaupt zu ermöglichen. Aktienzertifikate sind aus ähnlichen Gründen auch in anderen Ländern gebräuchlich. ADR werden meist im Verhältnis 1:1 für 100 Stücke eines Dividendenwertes, aber auch für weniger ausgefertigt. Dividenden werden von der ausländischen Hinterlegungsstelle eingezogen und dem Zertifikatinhaber zugeleitet. Er erhält auch die wichtigsten für die Aktionäre bestimmten Unternehmungsinformationen. Die Aktiengesellschaften, deren Aktien bei den Hinterlegungsstellen deponiert sind, haben keine vertraglichen Beziehungen zu den Emittenten der ADR.
amtlicher Handel, amtlicher Börsenverkehr
An den deutschen Wertpapierbörsen ist der amtliche Handel oder amtliche Markt am umfangreichsten. Der amtliche Markt ist dem geregelten Markt und dem Freiverkehr vorgelagert. Die Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapiere sind wesentlich strenger. Für diesen Markt ist der Börsenvorstand unter Mitwirkung der amtlichen Makler zuständig. Die Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Handel unterliegt strengen Zulassungsvorschriften. Die ermittelten Börsenkurse haben offiziellen Charakter. Als Börsenpreis ist derjenige Kurs festzustellen, der der tatsächlichen Geschäftslage entspricht, d.h. den größtmöglichen Umsatz gewährleistet. Kurse werden entweder nur einmal während der Börsenzeit festgesetzt (Kassamarkt) oder - bei Wertpapieren mit großem Umsatzvolumen - auch mehrfach (variabler Markt). Kassakurse und fortlaufende Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse publiziert. Dem Anleger bietet der amtliche Börsenverkehr den Vorteil, dass er jederzeit seine Wertpapiere verkaufen kann. Durch die umfangreiche Publizierung von Kursen, Berichten und weiteren Informationen zu Unternehmen (z.B.: Bekanntmachungen, Einladungen zur HV, Jahresabschluss etc.) durch die Presse, bleibt der Anleger laufend informiert.
amtliches Kursblatt
An jeder Börse börsentäglich herausgegebene Aufstellung mit den amtlich festgestellten Kursen. Das Kursblatt enthält auch Bekanntmachungen von Unternehmen und der Börse.
Analyst
Beurteiler der Anlagequalität und des (inneren) Wertes sowie der Kurschancen von Wertpapieren. Analysten sind in der Regel bei Banken angestellt.
Anleihe (Obligation, Schuldverschreibung)
Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen mit bestimmter, fester oder variabler Verzinsung, fester, meist längerer Laufzeit sowie anleihevertraglich fixierter Tilgung. Sie dienen der Beschaffung langfristiger Finanzierungsmittel. Anleihen werden vom Bund, der Treuhandanstalt, den Bundesländern, bestimmten öffentlichen Körperschaften (z.B. Städten), Industrieunternehmen, Kreditinstituten, Spezialbanken wie Hypothekenbanken, öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten und Kreditinstituten mit Sonderaufgaben emittiert. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist gestückelt in Teilbeträge (Teilschuldverschreibung), die über Banken an jedermann verkauft werden. Je nach Emittent unterscheidet man öffentliche Anleihen (Anleihen der öffentlichen Hand, z.B. Bundesanleihen, Anleihen von Bundesländern, Städten), Industrieanleihen (Industrieobligationen), Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten (Pfandbriefe, Kommunalobligationen) und von sonstigen Banken (Bankschuldverschreibungen, eigene Schuldverschreibungen). Auch ausländische Emittenten (Staaten, Großstädte, Unternehmen) sowie supranationale Institutionen (z.B. Europäische Gemeinschaften, Weltbank) legen in Deutschland Anleihen auf. Die nähere Gestaltung der Anleihen ergibt sich aus den Anleihebedingungen (Anleiheausstattung, Anleihebesicherung usw.). Anleihen einer AG sind auf der Passivseite der Jahresbilanz mit dem Rückzahlungsbetrag auszuweisen.
Annuität
Gleich bleibender, pro Jahr für Teilung und zur Verzinsung einer Kapitalschuld zu zahlender Betrag. Innerhalb der in der Höhe immer konstanten Annuität steigt im Zeitablauf der Teilungsanteil, da der Zins nur auf die rückläufige Restschuld zu zahlen ist.
antizyklische Anlagepolitik
Anlageverhalten, das dem gerade aktuellen Markttrend entgegenläuft. D.h., wenn z.B. am Aktienmarkt oder am Rentenmarkt die Kurse haussieren, also starkes Kaufinteresse vorliegt, wird der antizyklische Anleger verkaufen, bei niedrigen oder fallenden Kursen dagegen kaufen.
Arbitrage
Geschäft, das Preisunterschiede für dasselbe Objekt an verschienen Märkten - vor allem Börsen - zur Gewinnerzielung ausnutzt. Voraussetzung ist schnelle Nachrichtenübermittlung sowie eine Kursdifferenz, die höher als die anfallenden Kosten ist. Arbitrage erfolgt als Ausgleichsarbitrage und Differenzarbitrage. Diese Geschäfte bewirken eine Angleichung der Kurse und Preise.
Ask
Unter dem englischen Begriff "ask" oder "asked price" versteht man denjenigen Kurs, zu dem Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle angeboten werden. Die deutsche Übersetzung ist "Briefkurs".
Asset Allocation
Bezeichnung für die Aufteilung eines Anlagekapitals auf verschiedene Anlageformen und/oder Währungen. Sie ist wichtiger Teil der Anlagestrategie, denn es geht beispielsweise um die Frage, wie viel in Aktien, Investmentfonds usw. gehen soll.
Asset Backes Securities
Durch einen Pool von Finanzaktiva, etwa durch Hypotheken, gedeckte und besicherte Wertpapiere.
At the money
Sind Basispreis und aktueller Kurs bei einer Option oder einem Optionsschein identisch, hat der Optionsschein keinen inneren Wert. Man bezeichnet ihn in diesem Fall als "am Geld"oder "at the money".
Auditor
Wirtschaftsprüfer, Abschlussprüfer.
Aufsichtsrat und Vorstand
An der Spitze der Verwaltung einer Aktiengesellschaft stehen Aufsichtsrat und Vorstand. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand, überwacht und berät ihn bei der Geschäftsführung. Der Vorstand leitet die laufenden Geschäfte.
Ausbrechen des Kurses
Situation, wenn der Kurs, z.B. einer Aktie, starke Ausschläge gegenüber dem bisherigen Kursverlauf entweder nach oben oder nach unten aufweist. Im Rahmen der technischen Aktienanalyse beschreibt das Ausbrechen des Kurses das Verlassen einer bisher vorliegenden Formation oder eines Trendkanals.
Ausfallrisiko
Risiko des Verlustes, z.B. eines Forderungsanspruchs, der verschiedenartig begründet sein kann. Ausfallrisiken bestehen für Kapitalanleger, wenn auch in geringerem Umfang, z.B. wenn die Unternehmung, deren Anteile oder festverzinsliche Wertpapiere der Anleger erworben hat, in Konkurs geht. Aufgrund der strengen Vorschriften der Börsenzulassung, deren Zielsetzung der Anlegerschutz ist, sind solche Fälle vergleichsweise selten.
Ausgabe von Wertpapieren
Die Möglichkeit zur Ausgabe von Wertpapieren haben insbesondere Unternehmen in der Rechtsform der AG. Sie dient in erster Linie der Kapitalbeschaffung. Zum Zweck der Beschaffung von Eigenkapital werden Aktien ausgegeben (Aktie als Finanzierungsinstrument)- der Fremdkapitalbedarf kann gedeckt werden durch Anleihefinanzierung.
Ausgabepreis
Kurs oder Preis, zu dem neue Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere ausgegeben werden. Ausgabepreis bei Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften: Wird nach dem Inventarwert pro Anteil ermittelt. Der Ausgabepreis wird börsentäglich festgestellt und in der Tagespresse veröffentlicht. Der laufend veröffentlichte Ausgabepreis ist dann der jeweilige Anteilswert des Fonds mit Hinzurechnung eines Zuschlages, den Investmentgesellschaften in den Vertragsbedingungen zur Deckung der Ausgabekosten der Anteilsscheine einkalkulieren. Letzterer beträgt je nach Fonds zwischen ca. 3 % und 8 ½ %.
ausgeglichen
Tendenzbezeichnung an der Börse, wenn sich Angebot und Nachfrage in etwa die Waage halten, so dass keine nennenswerten Kursausschläge in irgendeiner Richtung zu verzeichnen sind und der Markt praktisch geräumt wird.
ausgesetzt
Hinweis im Kursblatt, dass die Kursnotierung ausgesetzt ist- ein Handel findet nicht statt.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Das Recht der Anteilseigner der AG, vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der AG zu verlangen, soweit sie zu sachgemäßer Beurteilung von Tagesordnungspunkten der HV erforderlich sind.
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung der AG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der HV vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der AG zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der AG zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen gewissenhafter Rechenschaftslegung zu entsprechen.
Ausreißen des Kurses
Tendenzbezeichnung für stärkere Kursänderungen, die zur Nichtausführbarkeit limitierter Aufträge führen- die Kurse sind fortgelaufen bzw. ausgerissen.
Ausschüttung
Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende, Boni, Gratisaktien, Liquidationserlöse und dergleichen, die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet (verteilt) werden.
außen stehende Aktionäre
Außerhalb einer beherrschenden Unternehmung stehende (Minderheits-, Streubesitz-) Aktionäre bei einer AG, die besonders geschützt werden müssen. Bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen haben die außen stehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. Sie können verlangen, dass sie gegen Abgabe ihrer Aktien eine angemessene Abfindung erhalten.
außerbörslicher Wertpapierhandel
Außerhalb der Börsen werden Wertpapiere gehandelt, vor allem vor der offiziellen Börsenzeit (vorbörslich) oder danach (nachbörslich). Geschäfte solcher Art dürfen allerdings nicht in den Räumen der Börse selbst getätigt werden. Außerbörslich werden vor allem Geschäfte abgewickelt, die zwischen Banken untereinander hinsichtlich deren eigener Bestände und zwischen den Banken und anderen Kapitalsammelstellen, insbesondere Versicherungsgesellschaften, abgewickelt werden. Der Kurs wird frei ausgehandelt. Weiter werden Wertpapiere gehandelt, die weder in den amtlichen Handel oder den Geregelten Markt eingeführt noch in den Freiverkehr einbezogen sind. Dies sind vor allem Papiere von Unternehmen, die sich wegen ihrer schmalen Kapitalbasis oder eines nur eng begrenzten Interessentenkreises zum offiziellen Handel an der Börse nicht eignen.
außerordentliche Hauptversammlung der AG
HV einer AG, die außer der mindestens einmal pro Jahr stattfindenden ordentlichen HV bei wichtigen Anlässen einberufen wird, sei es durch den Vorstand der AG oder auf Verlangen von Aktionären, die insgesamt über mindestens 5 % des Grundkapitals verfügen.
Aussetzung der Kursnotierung (-notiz)
Wenn Ereignisse eintreten, die an der Börse zu plötzlich starken Kursänderungen bestimmter Werte führen, kann der Börsenvorstand die Kursnotierung aussetzen. Es können dann in diesem Papier an der Börse keine Umsätze getätigt werden. Im Interesse des Anlegerschutzes soll so verhütet werden, dass bestimmte Personen oder Personengruppen Informationsvorteile ausnutzen- die Kursaussetzung soll dem Anleger sagen, dass bei dem betreffenden Papier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für die Bewertung wesentlich sein können. Die Maßnahme erfolgt in der Praxis entweder auf Veranlassung der Hausbank der betreffenden AG oder nach Rücksprache mit dieser, wenn dem Börsenvorstand Informationen zugehen, die ihm einen solchen Schritt angezeigt erscheinen lassen. Wesentlich ist dabei eine in diesem Zeitpunkt mangelhafte Unterrichtung der Öffentlichkeit über tatsächliche Verhältnisse. Sobald die Kursnotierung eines Wertpapiers ausgesetzt wird, erlöschen sämtliche laufenden Aufträge in diesem Papier. Eine Kursaussetzung darf jedoch nicht dazu führen, dass der Handel der Aktie länger als erforderlich unterbunden wird. Daher sollen Kursaussetzungen i.d.R. nicht länger als für 5 Tage veranlasst werden. Von den Emittenten wird erwartet, dass sie die Voraussetzungen schaffen, dass nach Ablauf der Aussetzungsfrist das Publikum hinreichend informiert ist.
aussteigen, Ausstieg
Bezeichnung für den Verkauf von Wertpapieren wegen befürchteten Kursrückgangs.
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
BaFin
Im Mai 2002 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als einheitliche staatliche Finanzaufsicht gegründet. Sie entstand aus den drei ehemaligen Bundesaufsichtsämtern BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen). Die BaFin beaufsichtigt auf der Grundlage des "Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) alle Bereiche des Finanzwesens (Versicherungen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Unternehmen). Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Stabilität und Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzsystems.
Baisse
Durch anhaltend sinkende Kurse charakterisierte Börsentendenz (Gegensatz: Hausse). Umfasst i.d.R. große Teile des Marktes bzw. den Gesamtmarkt und hält oft längere Zeit an. Siehe auch Bear Market.
Baisse-Engagement
Im Terminhandel eingegangene Verpflichtung zum Verkauf im Hinblick auf erwartetes Sinken der Kurse (Preise). Der ein solches Engagement eingehende Baissier erwartet, dass er die kontrahierten Wertpapiere spätestens kurz vor dem Termin seiner Lieferverpflichtung zu einem niedrigeren Kurs erwerben kann.
Baissier
Ein Baissier ist ein Anleger, der mit rückläufigen Börsenkursen rechnet und deshalb Wertpapiere verkauft bzw. im Terminhandel Geschäfte zur Lieferung an einem späteren Termin abschließt, also ein Baisse-Engagement eingeht. Gegensatz: Haussier
Bankspesen
Von den Banken für viele Geschäfte dem Kunden in Rechnung gestellte, meist von ihnen für ihn verauslagte oder pauschaliert berechnete Beträge. Sind weder Zinsen noch Bankprovisionen.
Barausschüttung
Bezeichnung für die Ausschüttung einer AG an die Aktionäre nach Abzug der Kapitalertragsteuer (KESt) bzw. ohne Abzug, wenn diese Steuer von der AG getragen wird oder die KESt nach Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung durch das Finanzamt entfällt.
Bären
Börsianer mit pessimistischer Einstellung werden als Bären bezeichnet. Im Allgemeinen rechnen sie mit einem Rückgang der Kurse, einer Baisse. Symbolisch steht hierfür ein Bär, da er mit der Pranke von oben nach unten schlägt.
Barliquidität
Kennziffer zur Messung der Liquidität. Die Barliquidität gibt den Deckungsgrad der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch liquide Mittel (z.B. Bargeld, Schecks, Wechsel) an, indem sie diese beiden Positionen ins Verhältnis setzt. Die Untergrenze der Barliquidität sollte bei 5 % liegen.
Barwert
Heutiger Wert eines oder mehrerer anfallender, in Zukunft fälliger Kapitalbeträge unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen. Wird errechnet durch Abzinsung jener Beträge. Der Barwert bringt gewissermaßen den Zeitwert des Geldes zum Ausdruck. Er hat große Bedeutung für die Ermittlung der Rentabilität von Kapitalanlagen, z.B. Obligationen und Aktien.
Basispreis
Da der Käufer einer Kauf- oder Verkaufsoption das Recht hat, nach ausgeübter Option Wertpapiere zu erwerben oder zu liefern, muss bei Abschluss des Geschäftes außer dem Optionspreis auch der Basispreis vereinbart werden, zu dem die betreffenden Wertpapiere gegebenenfalls bei Optionserfüllung abzurechnen sind. Fallen vor Abschluss des Optionsgeschäftes bei inländischen Werten Dividenden oder sonstige Barausschüttungen an, ermäßigt sich das Limit für den Basispreis um den Betrag der Bruttoausschüttung.
Basketzertifikat
Börsennotierte Schuldverschreibungen die Anlegern die Möglichkeit bieten, an der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienkorbes (Basket) zu partizipieren, ohne die im Aktienkorb enthaltenen Aktien besitzen zu müssen. Die Zusammenstellung des Aktienkorbes nimmt der Emittent vor. Die Auswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien, beispielsweise Branchen, Themen oder auch Regionen.
Bear Market
Der Markt ist stark durch fallende Kurse gekennzeichnet. Man bezeichnet eine solche Situation auch als Baisse. Gegensatz: Bull Market
Belegschaftsaktie
Zahlreiche Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Will man die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die Belegschaftsaktien zeitweilig festgelegt werden, d. h., sie können vor Ablauf der so genannten Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünstigungen verkauft werden.
Benchmark
Neutraler Bezugspunkt zur Beurteilung des Anlageerfolgs eines Fonds- oder Vermögensverwalters- wird in der Regel bei der Beauftragung des Verwalters entsprechend den Anlagezielen des Kunden festgesetzt. Die Benchmark definiert einen Vergleichswert (kann ein Index sein) bzw. ein Referenzportfolio- dieser Wert oder dieses Referenzportfolio wird zur Messung des tatsächlichen Portfolios verwendet.
Berichtigungsaktien
Gratisaktien- diese werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt. Die Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert.
best effort
Bei der Emission von Aktien oder Anleihen erklären Banken nur ihr Bemühen, das vom Emittenten gewünschte Volumen nach besten Kräften aufzubringen. Die Verpflichtung wird erst nach Maßgabe des Platzierungserfolges bindend. Zeichnet sich eine teilweise Nichtplatzierbarkeit der Emission ab, sind entweder die bereits fixierten Konditionen neu festzulegen, das Gesamtvolumen der Emission zu reduzieren oder das Emissionsvorhaben ganz aufzugeben. Bei best-effort-Aktienemissionen in den USA sind Wertpapierhäuser verpflichtet, einen von der SEC (Securities and Exchange Commisson, Aufsichtsbehörde für den Aktienhandel) festgelegten Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Erlösen die die Emission begebenden Wertpapierhäuser nicht den Mindestbetrag, müssen die von Anlegern bereits eingezahlten Gelder ohne Abzug zurückgezahlt werden.
bestens
Geht ein ohne Kursangabe (Limit) erteilter Auftrag zum Verkauf von Wertpapieren ein, wird dieser Verkauf zum höchstmöglichen Kurs durchgeführt. Der Verkauf soll nach den bestmöglichen Bedingungen am Verkaufstage erfolgen. Gegensatz: billigst.
Betafaktor
Mit Hilfe des Betafaktors lassen sich tendenzielle Aussagen über die zukünftige Kursbewegung einer Aktie in Abhängigkeit von der Gesamtmarktentwicklung treffen. Dadurch ergibt sich eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten im Rahmen der technischen Wertpapieranalyse. Theoretische Grundlagen des Betakonzepts bilden die Portfolio-Selection-Theorien sowie das darauf basierende Capital-Asset-Pricing-Modell. Normiert lässt sich der Betafaktor einer Aktie als Quotient aus der Kovarianz der Marktrenditen zu den Aktienrenditen und der Varianz der Marktrenditen darstellen. Dieser Faktor dokumentiert bei einer Analyse unter aktienspezifischen Gesichtspunkten die Sensitivität der Kursbewegungen einer Aktie auf Schwankungen des Gesamtmarktes. Für die meisten Aktien werden dabei Betafaktoren von etwa 1 ermittelt. Konkret sagt ein Betafaktor von z.B. 1,12 aus, dass eine Aktie um 1,12mal stärker steigt als der Gesamtmarkt- umgekehrt waren in Baissephasen die Kursrückgänge durchschnittlich um 1,12mal höher als die des Marktdurchschnitts. Bei den institutionellen Anlegern ist der Betafaktor von Aktien zu einer wichtigen Entscheidungsgröße bei Anlagetransaktionen geworden. Er wird daher von einer Vielzahl von Brokern für die meisten Aktien kontinuierlich berechnet. Die Vorteile des Betafaktors liegen in der Vereinfachung der Wertpapieranalyse und in seiner Eigenschaft als objektiver Risikomaßstab. Die Problematik liegt insbesondere darin, dass die zeitliche Stabilität der berechneten Betafaktoren konstant sein muss, dies aber, wie verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, nicht zutrifft.
Beteiligung
Der Erwerb von Anteilscheinen einer Unternehmung gilt als Beteiligung. Als Beteiligungen, die in der Jahresbilanz der AG unter den Finanzanlagen an erster Stelle auszuweisen sind, gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn diese insgesamt 20 % des Nennkapitals der Gesellschaft erreichen. Sobald einer Unternehmung mehr als 25 % oder mehr als die Hälfte der Aktien einer AG mit Sitz im Inland gehört bzw. in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr gehört, hat sie dies der AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die AG hat solche Mitteilungen in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Dabei ist die meldende Unternehmung anzugeben. Sobald einer AG mehr als 25 % der Anteile oder die Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland gehört bzw. in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr gehört, hat die AG dies der Unternehmung, an der die Beteiligung besteht oder nicht mehr besteht, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Unternehmung, der eine Minderheitsbeteiligung (25 % der Anteile) oder eine Mehrheitsbeteiligung mitgeteilt worden ist, kann jederzeit verlangen, dass ihr das Bestehen der Beteiligung nachgewiesen wird. Über Beteiligungen sind in jedem Anhang der AG Angaben zu machen.
Beteiligungen als Kapitalanlage
Mit Beteiligungen als Kapitalanlage sind insbesondere solche gemeint, die in Form einer stillen Beteiligung entweder direkt oder indirekt an nicht emissionsfähigen, i.d.R. mittelständischen Unternehmen übernommen werden. Es handelt sich also um Beteiligungen, für die kein etwa dem Aktienmarkt vergleichbarer organisierter Markt besteht. Dem potentiellen Anleger werden Beteiligungen über Angebote in Zeitungen oder durch sonstige Vermittlungen offeriert. Der Anleger hat im Vergleich zur Aktienanlage i.d.R. nur ein schmales Informationsspektrum. Neben dem direkten Beteiligungserwerb besteht jedoch die Möglichkeit, durch Einschaltung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften indirekt Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Zu diesem Zweck erwirbt man eine Beteiligung an einer solchen Gesellschaft, die dann ihrerseits aus diesem von mehreren Beteiligungsgebern gebildeten Fonds stille Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen übernimmt.
Bezugsfrist
Zeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechts (mind. 2 Wochen), in der der Aktionär zu entscheiden hat, ob er sich an einer Kapitalerhöhung beteiligt oder nicht. Gewöhnlich wird bankintern eine Nachfrist für säumige Aktionäre eingeräumt.
Bezugsrecht
Im Falle einer Kapitalerhöhung steht dem Aktionär das Recht zu neue (junge) Aktien zu beziehen. Der neue Anteil entspricht somit wieder seinem bisherigen Grundkapital. Die Bezugsfrist wird i.d.R. auf zwei Wochen festgesetzt. Während dieses Zeitraums sind die Rechte selbständig an der Börse handelbar.
Bezugsverhältnis
Gibt an, wie viele Einheiten des Basiswertes über den Optionsschein bezogen oder verkauft werden können. Bei Aktien beträgt das Verhältnis meist 1:1 oder 1:10, Optionsscheine auf Indizes und Währungen sind häufig mit einem höheren Bezugsverhältnis ausgestattet.
Bid
Bid ist der englische Begriff für Geldkurs. Der Geldkurs bezeichnet denjenigen Preis, den ein Anleger zu zahlen bereit ist, um Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu kaufen.
Bilanzanalyse
Untersuchung der Bilanz einer Unternehmung zum Zweck der Beurteilung dieser Unternehmung aufgrund unterschiedlicher Motive. So unterscheidet man im Wesentlichen zwischen interner und externer Bilanzanalyse. Die interne Bilanzanalyse ist als ein Teil des betrieblichen Controlling anzusehen. Sie dient der Geschäftsleitung zur Informationsgewinnung. Die externe Bilanzanalyse wird von außen stehenden Personen oder Institutionen durchgeführt oder veranlasst, um durch die Analyse der publizierten oder vorgelegten Handels- oder Steuerbilanzen Einblick in die betreffende Unternehmung zu bekommen. Häufiges Motiv der externen Bilanzanalyse ist die Kreditwürdigkeitsprüfung, die vor allem durch Gesellschafter vor der Übernahme einer langfristigen Beteiligung oder durch Banken vor der Kreditvergabe durchgeführt wird. Externe Bilanzanalyse erfolgt zudem bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt oder, insbesondere bei großen Unternehmen wie Publikumsaktiengesellschaften, durch die Wirtschaftspresse u.a. Institutionen. Inhalt der Bilanzanalyse ist die Untersuchung bestimmter Aktiv- und Passivpositionen sowie die Bildung verschiedener Relationen zwischen einzelner Positionen der Aktiv- oder Passivseite und von Relationen zwischen Aktiv- und Passivpositionen (Bilanzkennzahlen).
Bilanzgewinn
Auch: Reingewinn. Überschuss der Aktivposten über die Passivposten. Ist in der Jahresbilanz sowie in der GuV-Rechnung (in Staffelform) ungeteilt und gesondert auszuweisen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die HV, die an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist. Der Bilanzgewinn einer AG ergibt sich, indem der Jahresüberschuss um einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder um Entnahmen aus den Gewinnrücklagen erhöht oder um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und/oder um Einstellungen in die Gewinnrücklagen vermindert wird. Bilanzgewinn ist somit der zu verteilende Reingewinn, d.h. der Teil des Jahresüberschusses, der vom Vorstand nicht in Rücklagen eingestellt worden ist. Ist der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss, ist dies Zeichen dafür, dass Gewinne vorhergehender Perioden mit zur Ausschüttung gelangen. Ist er geringer, wurden entweder Verluste vergangener Perioden gedeckt oder Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorgenommen. I.d.R. wird der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet. In besonderen Fällen, vor allem bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit, kann die HV per Beschluss weitere Beträge in Gewinnrücklagen überführen.
Bilanzkennzahlen
Verhältniszahlen aus Positionen der Aktivseite und/oder der Passivseite der Bilanz zum Zweck der Bilanzanalyse. Bilanzkennzahlen werden im Wesentlichen gebildet zur Untersuchung der Vermögens-, Kapital- und Finanzstruktur, der Ertragskraft, der Fertigungsstruktur und Produktpalette und als Entscheidungskriterium innerhalb der Investitionspolitik. Wichtige Bilanzkennzahlen sind hier das Verhältnis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital (Verschuldungsgrad), die Relation zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme (Eigenkapitalquote), die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital (Anlagendeckungsgrad), das Verhältnis zwischen flüssigen Mitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten, das z.B. Aussagen über die Liquidität einer Unternehmung zulässt u.a.m. Bilanzkennzahlen sind auch wichtig im Rahmen der Fundamentalanalyse.
billigst (-Auftrag, -Order)
Ein ohne Kursangabe erteilter Auftrag zum Kauf von Wertpapieren. Der Käufer ist mit der Ausführung zum sich ergebenden Börsenkurs einverstanden.
Blue Chips
Bezeichnung für Aktien höchster Qualität. Dazu ist erforderlich, dass die Aktie im ganzen Land und über seine Grenzen hinaus bekannt ist, dass sich die Gesellschaft durch erstklassige Bonität, gute Wachstumsperspektiven und regelmäßige Dividendenzahlungen auszeichnet. Weitere Merkmale der Aktie sind außerdem ein hohes Handelsvolumen und ein hohes Engagement institutioneller Anleger. Meist sind die Wertpapiere der entsprechenden Unternehmen in den wichtigsten Indizes vertreten und unterliegen nur geringen Schwankungen. Der Begriff stammt aus den USA, wo man vor allem solchen Aktien den Titel Blue Chip zubilligt, die im Dow-Jones-Index vertreten sind.
Bond
Angelsächsische Bezeichnung für Anleihe/Obligation/Schuldverschreibung.
Bonität
Kreditwürdigkeit
Bonus
Zusätzlich zu den Dividenden gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe: Firmenjubiläum, Sondererträge.
Boom
Starker Geschäftsauftrieb, verbunden mit erheblichen Kurs(Preis-)steigerungen an den Börsen (Börsenhausse).
Börse
Als Börse bezeichnet man einen Markt, auf dem handelbare Güter wie Wertpapiere, Waren, Devisen, Edelmetalle usw. gehandelt werden. Der Begriff wird meist auf die belgische Patrizierfamilie van der Beurse oder van den Bursen zurückgeführt, die in ihrem Wappen einen Geldbeutel (Börse) führte und vor deren Haus sich die Händler zum Warenaustausch trafen. Die Entwicklung der Börsen begann im 16. Jahrhundert. In bedeutenden Hafenstädten Europas fanden sich Kaufleute zu regelmäßigen Zusammenkünften ein, in denen sie ihre Handelsgeschäfte abwickelten. Daraus entstanden nach und nach feste Märkte und Messen, die sich z.T. zu straff organisierten Börsen entwickelten. In Deutschland gibt es 7 Wertpapierbörsen: Bayerische Börse in München, Börse Berlin-Bremen, Frankfurter Wertpapierbörse, Hanseatische Wertpapierbörse in Hamburg, Niedersächsische Börse zu Hannover, Rheinisch-Westfälische Börse zu Düsseldorf, Baden-Württembergische Wertpapierbörse in Stuttgart. Der Verkehr an den Börsen vollzieht sich, indem sich an den Börsentagen (Mo.-Fr., außer Feiertage) zu bestimmten Stunden die zum Börsenhandel zugelassenen Personen an der Börse versammeln, um die Aufträge ihrer Kundschaft sowie eigene Geschäfte auszuführen. Die bedeutendste Börse ist der New York Stock Exchange (Wall Street).
Börsenauftrag (Order)
Auftrag eines Kunden an seine Bank zum Erwerb oder zum Verkauf von Effekten. Ein Börsenauftrag muss bestimmte Angaben enthalten, u.a.: Nennwert oder Stückzahl der Papiere, genaue Bezeichnung des Wertpapiers, evtl. Kurslimit, Geltungsdauer des Auftrags. Ein Auftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch erteilt werden. Ebenso ist es möglich die Aufträge online (Brokerage) zu erteilen. Schriftlich limitierte Börsenaufträge ohne Bezeichnung des Erledigungstermins gelten bis zum Monatsende. Aufträge, die nicht limitiert sind, werden bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf) ausgeführt.
Börsencrash (Börsenkrach)
Als Börsencrash (Börsenkrach) bezeichnet man extreme Kursverluste auf breiter Front binnen eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. In der Regel sind alle Wertpapiere der entsprechenden Börse betroffen. Ein Börsencrash wird durch negative Nachrichten ausgelöst. Sie führen zu Panikverkäufen der Anleger. Meist gelten sie als Vorbote von Wirtschaftskrisen. Der wohl berühmteste Börsencrash wurde unter dem Namen "Schwarzer Freitag" bekannt. Die Kursstürze am 24. Oktober 1929 an der New Yorker Börse zogen weite Kreise und lösten eine Weltwirtschaftskrise aus.
Brief
B = Brief steht für Angebot, Verkauf- Gegensatz: Kurs Steht hinter dem Kurs eines Wertpapiers ein B (=Brief), bedeutet dies, dass bei geringer Nachfrage ein breites Verkaufsangebot dieses Wertpapiers existiert.
Bull Market
Der Markt ist stark durch steigende Kurse gekennzeichnet. Man bezeichnet es auch als Hausse. Sinnbildlich steht der Bulle für steigende Kurse, da seine Hörner immer noch oben stoßen. Die Stimmung an einer solchen Börse wird als bullish bezeichnet. Gegensatz: Bear Market.
Bulle
Anleger mit einer optimistischen Einstellung werden auch als Bullen bezeichnet. Sie sind überzeugt davon, dass die Börsenkurse steigen. Gegensatz: Bär
Bund Future
Ein Bund Future ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe. Emittent ist die Bundesrepublik Deutschland. Bund Futures werden an der Eurex gehandelt. Das Papier verfügt über eine Nominalverzinsung von 6 %. Die Laufzeit beträgt zwischen 8,5 und 10,5 Jahre, jedoch hat der Anleger das Recht, die Bundesanleihe jederzeit zu verkaufen. Das Emissionsvolumen beträgt mindestens zwei Milliarden Euro. Der Nominalwert des Kontraktes beträgt 100.000 Euro. Der Bund Future ist einer der umsatzstärksten Kontrakte an der Eurex. Er hat das Eurex-Kürzel FGBL.
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Call
Börsenbezeichnung für Kaufoption. Bei dieser zahlt der Käufer an den Verkäufer eine Prämie (Optionspreis), die ersteren berechtigt, innerhalb der Laufzeit jederzeit (amerikanische Option) oder am Laufzeitende (europäische Option) einen bestimmte Anzahl Aktien zum vorweg vereinbarten Preis zu erwerben. Der Verkäufer muss zu diesem Preis liefern. Gegensatz: Put (Verkaufsoption).
Cap Floater
Sonderform der Floating Rate Notes. Der Cap Floater ist eine variabel verzinsliche Anleihe, für die eine Höchstmarke für die Verzinsung festgelegt ist. Der Counterpart zum Cap Floater ist der Floor Floater mit einer Mindestverzinsung.
Cash-Flow
In der Bilanz-, Unternehmungs- und Aktienanalyse verwendete Kennzahl zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft einer Unternehmung. Der Cash-Flow (Umsatz- oder Finanzüberschuss) bezeichnet den Zugang an flüssigen Mitteln einer Unternehmung aus dem Umsatzprozess und anderen Quellen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, i. d. R. des Geschäftsjahres. Zur Berechnung des Cash-Flow werden verschiedene Elemente berücksichtigt. Üblicherweise setzt er sich zusammen aus dem Bilanzgewinn der Periode (ohne Vortrag), vermindert um die Auflösung von Rücklagen, plus Zuführung zu den Rücklagen, plus Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Eine detaillierte Cash-Flow-Ermittlung berücksichtigt darüber hinaus z.B. die Zu- bzw. Abgänge an Wertberichtigungen oder Pensionsrückstellungen usw.
Chart
Graphische Darstellung von in der Vergangenheit beobachteten Kursverläufen und Umsatzvolumina einzelner Wertpapiere oder auch Börsen- und Branchenindizes. Je nach Beobachtungszeitraum werden Tageszahlen bis gleitende Monatswerte in optisch leicht überschaubaren und verständlichen Diagrammen oder Kurven abgebildet.
Commodities
Englische Bezeichnung für Rohstoffe. Seit einiger Zeit können Anleger auch mit Hilfe von Zertifikaten auf die Preisentwicklung von Rohstoffen wie Gold, Öl oder Soft Commodities wie Kaffee oder Weizen setzen.
Composite DAX
Seit 1993 veröffentlicht die Deutsche Börse AG den Composite-Dax (CDAX). Der Index wird aus den Kursen aller zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen inländischen Aktien berechnet. Damit repräsentiert der CDAX den breiten deutschen Aktienmarkt. Er umfasst alle deutschen Unternehmen des Prime Standard, des General Standard, des DAX, TecDAX, des SDAX, des MDAX und weitere gelistete Unternehmen. Er wird von der Deutschen Börse Gruppe berechnet und wird unter der internationalen Wertpapierkennnummer ISIN DE0008469602 gelistet. Die Berechnung des CDAX erfolgt analog zum DAX. Die Aktien sind gemäß ihrer Börsenkapitalisierung gewichtet. Da der CDAX als Total-Return-Index konzipiert ist, werden Kursveränderungen um Kapitalmaßnahmen und Dividendenzahlungen bereinigt. Die Berechnung erfolgt im Minutentakt während der Börsenzeit.
corp.
Abkürzung für corporation. Entspricht der Rechtsform der deutschen AG.
corporation
In den USA, Kanada, Japan und anderen Ländern Bezeichnung für eine, der deutschen AG entsprechende Unternehmungsform.
Coupon (Kupon)
Sammelbezeichnung für die zu einem Wertpapier gehörenden Ertragsscheine, Dividendenscheine oder Zinsscheine, die neben dem Erneuerungsschein den (Coupon-)Bogen bilden (Ausstattung von Wertpapieren). Der Inhaber des Coupons bezieht auf ihn die fällige Dividende bzw. Zinszahlung. Er ist zu diesem Zweck der betreffenden Unternehmung vorzulegen (nach Abtrennung vom Bogen). Im Normalfall, der Depotverwahrung durch eine Bank, gehört die Einziehung der Coupons und die Auszahlung der entsprechenden Beträge zu den Depotverwaltungsarbeiten, die ohne Mitwirkung des Depotkunden erledigt werden.
Courtage
Vermittlungsprovision von Maklern. Im Börsenhandel Provision der Börsenmakler für die Vermittlung von Börsengeschäften. Ihre Höhe ist für die Kursmakler einheitlich festgesetzt, i. d. R. in % bzw. ? des Kurswertes bei Aktien bzw. des Nennwertes bei festverzinslichen Wertpapieren. Sie kann nach Wertpapiergattungen, nach Kurswerthöhe und nach Geschäftsart gestaffelt sein. Die Kundenaufträge abwickelnde Bank stellt dem Kunden die Courtage jeweils in Rechnung. Bei freien Maklern gibt es meist keine feststehenden Sätze, sondern diese werden für den Einzelfall ausgehandelt- manchmal entfällt die Courtage im Freiverkehr komplett.
Cross Rate
Kreuzkurs- Parität oder Austauschverhältnis zweier ausländischer Währungen zueinander, wenn es nicht direkt verfügbar ist. In tabellarischen Darstellungen z.B. von internationalen Nachrichtenagenturen werden jederzeit auch Wechselkurse solcher Währung ermittelt, die nicht laufend gegeneinander gehandelt werden.
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
Dachfonds
Investmentfonds, deren Vermögen ganz oder vorwiegend in Anteile anderer Fonds angelegt ist. In der Regel bieten Dachfonds ein gemischtes Portfolio. So kann sich der Anleger ja nach Risikopräferenz zwischen Dachfonds mit einem hohen bzw. niedrigen Anteil an Aktien, Immobilien oder Renten entscheiden. Für den Anleger hat diese Form der Kapitalanlage den Vorteil, dass ihm Selektionsentscheidungen abgenommen werden. Außerdem bietet das breite Portfolio verschiedener Fonds die Möglichkeit der Risikostreuung.
DAX
Deutscher Aktienindex- der Dax-Index, der an der Frankfurter Börse ermittelt wird, enthält die Kurse der 30 umsatzstärksten deutschen Unternehmen. Diese Werte werden auch als Blue Chips bezeichnet. Er ist an der deutschen Börse der meistbeachtete Aktienindex.
DAX-Option
Abkürzung für Option auf den Deutschen Aktienindex (DAX).
Day Trader
Börsenteilnehmer, der versucht, Tagestrends zu erkennen und für sich zu nutzen. Ein Day Trader handelt Wertpapiere in kurzen Zeitabständen mit einer Haltedauer von bis zu fünf Tagen. Limitiert wird sein tägliches Gewinnpotential von den maximalen Preisschwankungsbreiten.
Debitor
Schuldner.
Depot
Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung hinterlegten Wertgegenstände, vor allem Wertpapiere. Bei den Banken wird zwischen offenen und verschlossenen Depots unterschieden: Bei ersteren werden die Wertgegenstände der Bank offen übergeben, so dass auch die Depotverwaltung möglich ist- beim verschlossenen Depot werden die Gegenstände (z.B. neben Effekten auch Gold, Schmuckstücke, Urkunden) in verschlossenen Behältnissen der Bank zur Verwahrung anvertraut (Safe). Im Wertpapiergeschäft unterscheidet man zwischen Sonderverwahrung und Sammelverwahrung (Sammeldepot): Bei Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) werden die Wertpapiere für jeden Hinterleger gesondert aufbewahrt- der Hinterleger behält damit das Eigentum an den deponierten Stücken (depositum regulare). Bei Sammelverwahrung werden die deponierten Stücke der Kunden ungetrennt mit gleichartigen Stücken anderer Kunden und auch der Depotbank selbst verwahrt- hier erlischt das Eigentum an bestimmten Stücken und wird durch einen Miteigentumsanspruch an dem Gesamtdepot sowie Herausgabeanspruch auf gleichwertige Stücke ersetzt (depositum irregulare). Werden die Wertpapiere bei bestimmten Sammelbanken aufbewahrt (Drittverwahrung), liegt Girosammelverwahrung vor, wozu eine besondere Ermächtigung des Kunden erforderlich ist. Die meisten Kunden, die Wertpapiere erwerben, belassen diese heute zur Verwahrung bei ihrer Bank. Dies hat für die Kunden wesentliche Vorteile. Der Wertpapiereigentümer ist dadurch vor allem gegen den Verlust der Papiere, z.B. durch Diebstahl oder Feuer, geschützt- auch ist die Verwaltung der Wertpapiere für ihn einfacher, da die Fälligkeitstermine für Zinsen und Dividenden, Auslosungen, Aufforderungen zur Ausübung von Bezugsrechten, HV-Termine usw. von der Bank ohne besonderen Auftrag wahrgenommen werden.
Depotgebühren
Gebühren für Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für Kunden durch Banken. Diese Verwahrung und Verwaltung ist eine kostenintensive Dienstleistung. Daher berechnen die Banken ihren Depotkunden jährliche Gebühren. Als Berechnungsgrundlage dienen Nennwert (i.d.R. bei festverzinslichen Wertpapieren) und Kurswert (i.d.R. bei Aktien und Investmentanteilen) der jeweiligen Positionen am Jahresende. Die Gebührensätze liegen im Bereich von 0,05 % - 0,5 %. Viele Direktbanken bieten ihren Kunden mittlerweile kostenlose Wertpapierdepots an.
Derivate
Bezeichnung für derivative ("abgeleitete") Finanzinstrumente. Zu den bekanntesten Derivaten gehören Optionen, Terminkontrakte und Swaps.
Disagio
Unterschied zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabekurs bzw. auch Differenz zwischen Börsenkurs und Nennwert. Emission von Aktien mit Disagio ist nicht zulässig (Verbot der Unterpariemission), von festverzinslichen Wertpapieren üblich (zur Feineinstellung der Verzinsung). Gegensatz: Agio.
Diskontierungsfaktor
Abzinsungsfaktor.
Dividende
Anteil am Gewinn einer AG (auch der GmbH, Genossenschaft u.a.), der auf eine einzelne Aktie (Geschäftsanteil) entfällt. Bei Aktien, die pro Stück notiert werden, bezieht sich die Dividende auf das Stück. Die HV beschließt nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Höhe. Die Satzung kann auch eine andere Form der Gewinnverteilung vorschreiben. Anders als der Zins ist die Dividende vom Bilanzgewinn abhängig, den eine Unternehmung im Geschäftsjahr erzielt bzw. ausweist. Sie kann daher schwanken, evtl. ausfallen, wenn die Ertragslage schlecht ist oder Investitionen Verzicht auf Dividendenausschüttung anraten. Feste Zinsen dürfen den Aktionären nicht zugesagt oder gezahlt werden, doch kann ihnen die Zusicherung einer bestimmten (Mindest-) Dividende durch Dritte gegeben werden (Dividendengarantie).
Dividendenabschlag
Kursminderung bei Aktien, die nach der Dividendenauszahlung eintritt. Auf dem Kurszettel wird dies durch ex Dividende gekennzeichnet. Ist die Dividende sofort zahlbar, erfolgt der Dividendenabschlag am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung (HV). Wird die Dividende ausnahmsweise später ausgezahlt, wird der Abschlag am Fälligkeitstag bzw. am nächsten Börsentag vorgenommen. Der Kurs versteht sich am Abschlagstag ohne Dividende und erhält den Zusatz exD. Der Abschlag entspricht der Bruttogewinnausschüttung. Oft wird er kursmäßig bald wieder eingeholt. Findet während der Gültigkeit eines limitierten Wertpapierauftrags der Abschlag einer Gewinnausschüttung statt, wird am Abschlagstag das Limit in Höhe der Gewinnausschüttung ermäßigt.
Dividendenrendite
Die Dividendenrendite drückt die effektive Verzinsung des Kapitals aus, das in Aktien investiert ist. Unabhängig von der Wertsteigerung der Aktien durch steigende Kurse, dient sie der Bestimmung der Attraktivität der Geldanlage. Die Rendite der Dividende errechnet sich aus dem Verhältnis der Dividende je Aktie und dem Börsenkurs.
Dow Jones Euro Stoxx 50
Aktienindex, der die 50 größten und umsatzstärksten Unternehmen der Eurozone beinhaltet (vgl. Dow Jones Stoxx 50: er beinhaltet die 50 größten europäischen Unternehmen). Die Indexzusammensetzung wird jährlich überprüft.
Dow Jones Index (DJI)
US-amerikanischer Aktienindex, der seit 1897 von der Börsenzeitung des Verlags Dow Jones & Co. für die New Yorker Aktienkurse von 30 Industrie-, 20 Transport- und 15 Versorgungswerten berechnet wird. Man zieht aus Entwicklungen und Veränderungen des DJI mit seinen sorgfältig ausgewählten Gesellschaften zum Teil weitgehende Schlüsse für die Gesamtlage und Entwicklung der US-Wirtschaft. Der Index wird jedoch wegen seiner geringen Basis auch kritisiert.
Dow Jones Industrial Index (DJII)
Der bekannteste aller Aktienindizes, erstmals im Jahr 1897 von der Dow Jones & Co. veröffentlicht. Er ist ein gewichteter, aus 30 umsatzstarken amerikanischen Aktien zusammengesetzter Index, der die marktführenden Unternehmen repräsentiert (analog zum DAX). Er wird während der Börsensitzung laufend ermittelt.
Dow Jones Stoxx 50
Ein Aktienindex, der die 50 größten und umsatzstärksten europäischen Unternehmen beinhaltet. Er ist sowohl Preisindex als auch Performanceindex.
Dow-Theorie
Der Schöpfer des Dow-Jones-Index, C. H. Dow, entwickelte die Dow-Theorie als Vorhersageinstrument des Börsengeschehens. Er stellte fest, dass die Aktienkurse, in einzelnen Indizes dargestellt, in ihren Bewegungen bestimmten Trends folgen. Dabei unterschied er drei sich überlagernde Bewegungen: den primären Trend, der während mindestens eines Jahres gilt- die sekundären Schwingungen, die mit dem oder gegen den primären Trend laufen können und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern- die tertiären Fluktuationen, die nur während weniger Tage wirksam sind und ebenfalls den längerfristigen Bewegungen gleichgerichtet oder entgegen laufen können. Durch die Überlagerungen ergibt sich die in etwa sinuskurvenförmige Entwicklung des effektiven Börsenkursverlaufs, auch in Hausse- oder Baisseperioden. Damit das Andauern z.B. eines Börsenaufschwungs erhalten bleibt, verlangt die Dow-Theorie, dass jeder Wellenberg höher stehen muss als der vorausgehende, und ebenso darf jedes Wellental nicht mehr so tief sein wie das ihm direkt vorausgegangene. Weist ein Kursaufschwung nicht mehr die Kraft auf, über den vorausgehenden Höhepunkt hinauszugehen, ist dies als Warnsignal aufzufassen: Der grundlegende Haussetrend kann damit beendet sein. Eine Tendenzwende wird aber erst dann als sicher angenommen, wenn nicht nur der Index der Industrieaktien, sondern auch der der Transportaktien das gleiche Signal gibt. Die Dow-Theorie als wichtige methodische Grundlage der Chartisten ist umstritten, hat aber insbesondere in USA nach wie vor zahlreiche Anhänger.
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
Earnings per share (EPS)
bedeutet Gewinn je Aktie. Dieser wird errechnet, indem der Nettogewinn durch alle Aktien des Unternehmens dividiert wird.
EBIT
EBIT ist eine Unternehmenskennzahl und die Abkürzung für "Earnings Before Interest and Taxes", zu deutsch: Gewinn vor Zinsen und Steuern. Siehe auch: EBITDA.
EBITDA
Das EBITDA ist eine Finanzkennzahl, genauer gesagt eine Kennzahl der Gewinn- und Verlustrechnung für Unternehmen. Es bezeichnet das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Amortisation von immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Kennzahl ermöglicht den internationalen Vergleich der operativen Ertragskraft von Gesellschaften, da nationale Steuern keine Berücksichtigung finden. Berechnung: Jahresüberschuss + außerordentliches Ergebnis + Minderheiten + Steuern + Finanzergebnis + Abschreibungen = EBITDA
Effekten
Bezeichnung für am Kapitalmarkt handelbare, vertretbare Wertpapiere, deren gutgläubiger Erwerb besonders geschützt wird. Daher werden die Wertpapierbörse auch als Effektenbörse und die Wertpapierabteilung als Effektenabteilung bezeichnet. Zu den Effekten gehören vor allem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, sonstige Anleihen, Investmentanteile usw. Keine Effekten sind Banknoten, Schecks, Wechsel usw. Das Effektengeschäft der Banken besteht im An- und Verkauf jener Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung.
Eigenkapital (EK)
Der Bestand an Kapital einer Unternehmung kann aus zwei Quellen zugeführt worden sein: (1) Vermögen der Eigentümer, (a) durch Einzahlung der Unternehmer, (b) durch Einbehaltung angefallener Gewinne, also Selbstfinanzierung, (2) Vermögen Dritter. Eigenkapital in weitester Deutung sind sämtliche den Gläubigern einer Unternehmung haftenden Mittel, also auch z.B. das Privatvermögen eines voll haftenden Gesellschafters. In engerer Fassung wird unter Eigenkapital das bilanzielle Eigenkapital verstanden, das als Residualgröße aus den übrigen Positionen der Bilanz ermittelt werden kann, wodurch sich die Abhängigkeit des Kapitalausweises von den Bewertungen der Bilanzposten erklärt. Rechnerisch ergibt sich seine Höhe aus der Gleichung: Eigenkapital = Vermögen (Aktivseite der Bilanz) - Schulden, Einlageneinbehaltene Gewinne - Entnahmen - eingetretene Verluste Unter dem effektiven Eigenkapital ist das um die stillen Reserven erweiterte bilanzielle Eigenkapital zu verstehen. Dem Eigenkapital werden verschiedene Funktionen zugeschrieben, die es für die Unternehmung erfüllt: Zunächst dient es der Finanzierung von Objekten und Vermögensgegenständen, für die kein Fremdkapital eingesetzt werden soll (Finanzierungsfunktion). Daneben hat es Haftungs- und Garantiefunktion, indem es auftretende Verluste zu tragen und auszugleichen hat. Dies erfordert eine Eigenkapitalausstattung in angemessener Höhe, d.h. Einhaltung einer bestimmten Relation zwischen Eigen- und Fremdkapital. Damit im Zusammenhang steht die Vertrauen schaffende Funktion des Eigenkapitals im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs, insbesondere bei Anbahnung neuer Kunden- und Lieferantenverbindungen. Bei Banken übt das Eigenkapital vorwiegend Garantiefunktion bzgl. des Fremdkapitals aus. Daher ist seine absolute Höhe in diesen Bereichen auch eher niedrig. Die genannten Funktionen bestimmen weitgehend das Risiko der Kapitalbeteiligung an einer Unternehmung. Weiter ist die relative Höhe der Eigenkapitalposition u.U. entscheidend für die Verteilung der Herrschafts- und Geschäftsführungsfunktion. Diese Mitwirkung am Entscheidungsprozess der Unternehmung ist den Fremdkapitalgebern i.d.R. verwehrt. Schließlich dient Eigenkapital als Maßstab zur Gewinnverteilung. Quellen des Eigenkapitals sind die Beteiligungsfinanzierung und die Selbstfinanzierung.
Eigenkapital- rentabilität
Ertrag des investierten Eigenkapitals einer Unternehmung. Auch: Rendite, Rentabilität.
Eigenkapitalquote
Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme in Prozent.
Einführungskurs
Kurs am Einführungstag eines Wertpapiers. An einigen Börsen wird der Einführungskurs vorher angekündigt.
Einheitskurs
Für die Mehrzahl der Wertpapiere werden an den Börsen die Kurse während der Börsenzeit nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend. Der Einheitskurs (auch Kassakurs) ist somit der Börsenkurs, der im amtlichen Verkehr am Börsentag nur einmal festgestellt wird, im Gegensatz zu den fortlaufenden Notierungen für die Papiere, die zum variablen Handel zugelassen sind. Bei den Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, wird börsentägig nur der Einheitskurs festgestellt.
Einkommensfonds
Investmentfonds, dessen Anlageziel vor allem die Erzielung hoher Erträge ist. Das Portfolio solcher Fonds enthält daher insbesondere hochrentierliche Papiere wie Schuldverschreibungen, Standardaktien, Vorzugsaktien und dergleichen. Typisch sind kontinuierlich hohe und stabile Erträgnisausschüttungen.
Einzelwert- berichtigung
Form der Wertberichtigung. Für bereits akut gewordene Risiken können Einzelwertberichtigungen zu Sachanlagen, Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens gebildet werden. Die auf die einzelnen Posten und Unterposten der Aktivseite entfallenden Einzelwertberichtigungen sind in den jeweiligen Positionen der Aktivseite gesondert auszuweisen. Auf ausstehende Einlagen, langfristige Ausleihungen, zu Werten des immateriellen Anlagevermögens, zum Umlaufvermögen sowie zu den Rechnungsabgrenzungsposten dürfen dagegen keine Wertberichtigungen vorgenommen werden, sondern hier ist direkt abzuschreiben.
EK
Abkürzung für Eigenkapital.
Emerging Markets
Bezeichnung für Aktienmärkte in Schwellenländern. Dazu gehören insbesondere Märkte in Asien, Osteuropa und Lateinamerika. Einige dieser Märkte erreichen bereits hohe Kapitalisierungen und Umsätze. Teilweise sind sie schon größer als traditionelle Börsenplätze in Europa.
Emission
Bezeichnung für die Gesamtheit der zu einer Ausgabe gehörenden Wertpapiere, speziell die Ausgabe neuer Effekten. Die neuen Wertpapiere (Aktien, Anleihen) werden den Kapitalanlage suchenden Kreisen i.d.R. über Banken angeboten, wobei ggfs. auch die Börse eingeschaltet wird. Eine Emission dient der Kapitalbeschaffung für Privatwirtschaft oder öffentliche Hand und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung zur Zeichnung der auszugebenden Wertpapiere.
Emissionär
Auch: Emittent- Beauftragter zur Durchführung einer Emission (Ausgabe von neuen Wertpapieren).
EURIBOR
Der EURIBOR gilt als einer der wichtigsten Referenzzinssätze. Es handelt sich um einen Geldmarktsatz, zu dessen Konditionen Kreditinstitute im Euroraum bereit sind Gelder bei anderen Banken kurzfristig anzulegen. Für Floating Rate Notes dient er als Referenzzinssatz.
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
favorisierte Werte, Favoriten
Bezeichnung für Wertpapiere, die von den Käufern bevorzugt werden und daher meist besonders hoch notieren. Gegensatz: vernachlässigte Werte.
fest, fester
Tendenzbezeichnung für Kurssteigerungen an der Börse.
Finanzanalyse
Dient der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Finanzdispositionen am Kapitalmarkt. Hat neben fundamentalen und charttechnischen auch marktpsychologische Aspekte der Aktien- und Rentenpapieranlage zu berücksichtigen. Zum Einsatz kommt die Finanzanalyse bei privaten Anlageentscheidungen, bei institutionellen Anlegern sowie im Rahmen der Anlageberatung von Banken. Ihre Aufgabe ist die Untersuchung der Bestimmungsgründe für die historische Entwicklung, die gegenwärtige Situation und die künftigen Aussichten einer Unternehmung oder allgemein die der Wertpapiere emittierenden Institutionen. Die dahinter stehende Absicht ist, ein fundiertes Urteil über die Anlagequalität und damit über die Sicherheit und erwartete Wertentwicklung von Wertpapieren zu ermöglichen.
FK
Abkürzung für Fremdkapital.
Floating Rate Notes (FRN)
Anleihen mit variablem Zinssatz werden als Floating Rate Notes bezeichnet. Der Zinsertrag wird vom Emittenten der Anleihe nach Ablauf jeder Zinsperiode (3, 6, oder 12 Monate) ausgezahlt. Gleichzeitig wird der Zinssatz für die neue Zinsperiode bekannte gegeben. Als Orientierungspunkte für den Zinssatz dienen Referenzzinssätze wie der EURIBOR (European Interbank Offered Rate) und der LIBOR (London Interbank Offered Rate).
Floor Floater
Sonderform der Floating Rate Notes- Der Floor Floater ist eine variabel verzinsliche Anleihe, für die eine Mindestmarke für die Verzinsung festgelegt wurde. Der Counterpart des Floor Floaters ist der Cap Floater mit einer Maximalverzinsung.
Fonds
Man kann sich einen Fonds als einen "Topf" vorstellen in den viele Sparer Geld einzahlen Der Topf wird von Fondmanagern verwaltete, die das eingesammelte Geld in Aktien, Obligationen, Immobilien und andere Wertpapiere anlegen.
Fortschritt-Rückschritt-Linie
Bekanntere Bezeichnung: Advance-Decline-Linie (kurz: ADL). Sie wird aus den Kursveränderungen aller am Markt betrachteten Aktien errechnet. Um zur Fortschritt-Rückschritt-Linie zu kommen, wird der Unterschied der Zahl der betrachteten Aktien mit Kurssteigerungen zu der der Aktien mit Kursminderungen festgestellt. Um diesen Unterschied steigt oder fällt die Fortschritt-Rückschritt-Linie täglich. Die Linie zeigt i.a. Trendwechsel früh an.
freie Aktionäre
Auch: außen stehende Aktionäre. Wenn sich ein Teil der Aktien einer AG in Streubesitz befindet, ansonsten aber ein Großaktionär oder mehrere Großaktionäre vorhanden sind, werden die Inhaber ersterer als freie Aktionäre bezeichnet, also Aktionäre, die nicht zur Gruppe der Mehrheitsaktionäre bzw. Verwaltungsgruppe und den ihr nahe stehenden Aktionären gehören. Zuweilen wird ein Zusammenschluss der freien Aktionäre einer AG angestrebt, wenn Maßnahmen der Verwaltung bzw. der Mehrheitsaktionäre nicht im Interesse auch der übrigen Aktionäre zu liegen scheinen.
Freiverkehr
Der Freiverkehr, den die Deutsche Börse organisiert, wurde zum 10. Oktober 2005 in "Open Market" umbenannt. Der Open Market (Freiverkehr) ist neben dem Amtlichen Markt und dem Geregelten Markt das dritte gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Er ist den beiden genannten Märkten nachgelagert. Im Gegensatz zum Amtlichen Markt und zum Geregelten Markt, ist der Open Market ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse nach § 57 BörsG zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Amtlichen noch Geregelten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint. Im Open Market werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den Börsenhandel im Open Market gehört zu den einfachsten und schnellsten Wegen an die Börse. Für Aktienemittenten ist der Open Market ein alternativer Kapitalmarktzugang zu den EU-regulierten Segmenten Amtlicher Markt und Geregelter Markt. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einer einfachen, schnellen und kosteneffizienten Einbeziehung in den Börsenhandel.
Fremdkapital
Im Gegensatz zum Eigenkapital eines Unternehmens, wird das Fremdkapital durch Schuldenaufnahme generiert. Das Fremdkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisen. Der Gläubiger hat Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung seines Kapitals, das er dem Unternehmen zeitlich begrenzt zur Verfügung stellt. Zum Fremdkapital zählen auch Lieferantenkredite, die keiner Verzinsung bedürfen.
Fremdkapital
Als Fremdkapital gelten alle Finanzmittel, die von extern in das Unternehmen fließen. Dies sind beispielsweise Kredite aber auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Schulden. In der Bilanz wird das Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Im Allgemeinen dient es der Mitfinanzierung des Umlauf- und Anlagevermögens.
Fundamentalanalyse
Methode zur Bewertung von Anlageobjekten, die nicht, wie die technische Analyse, an Kursverläufen der Vergangenheit orientiert ist, sondern sich auf eine Analyse direkt oder indirekt kausaler Faktoren beobachtbarer Entwicklungen stützt. Das Analyseobjekt wird bei der Fundamentalanalyse immer im Zusammenhang mit exogenen Bestimmungsgrößen betrachtet. Die Analyse selbst untergliedert sich dann in einen Diagnoseteil vergangener Entwicklungen mit der Festlegung relevanter Faktoren einerseits und deren Prognose andererseits. Beim Vergleich des so ermittelten Wertes mit dem Börsenkurs kann festgestellt werden, ob das Anlageobjekt über- oder unterbewertet ist.
Futures
Sammelbezeichnung für spezifische Terminkontrakte. Hierzu zählen Zinsterminkontrakte und Zins Futures (Interest Rate Futures) als Termingeschäfte auf verzinsliche Positionen, Currency Futures (Devisenterminkontrakte) und Stock Index Futures (Aktienindexterminkontrakte). Diese verschiedenen Terminkontrakte werden auch dem Oberbegriff Financial Futures subsumiert. Weitere Futures-Kontrakte sind solche in Metalle, vor allem Edelmetalle, landwirtschaftlichen Produkte, Welthandelswaren usw. Kennzeichnend für den Handel mit Futures sind zum einen dessen börsenmäßige Institutionalisierung und zum anderen seine weitgehende Standardisierung hinsichtlich Kontraktgröße, Art und Güte des Vertragsgegenstands und hinsichtlich von der Börse genehmigter Lieferorte und -termine. Diese Merkmale bilden die wichtigsten Abgrenzungskriterien zum klassischen Terminhandel, der als Interbankenmarkt gilt und - abgesehen von Handelsusancen (=Handelsbräuche) - grundsätzlich eine flexible Gestaltung jedes Einzelgeschäfts zulässt.
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Geld
G = Geld steht für Nachfrage, Kaufwünsche. Gegensatz: Brief. Steht hinter dem Kurs eines Wertpapiers ein G (=Geld), bedeutet dies, dass große Nachfrage besteht, jedoch keine entsprechenden Verkaufsangebote des Wertpapiers vorliegen.
Geld-Brief-Spanne
Die Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufskurs bezeichnet man als Geld-Brief-Spanne.
genehmigtes Kapital
Die Satzung kann den Vorstand einer AG ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch durch Satzungsänderung erteilt werden. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit von mind. 3/4 des vertretenen Grundkapitals. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das z.Z. der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Die neuen Aktien sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgegeben werden. Die Satzung kann auch vorsehen, dass die neuen Aktien an Arbeitnehmer der AG ausgegeben werden. Diese Art der Kapitalbeschaffung bietet den Vorteil, dass die AG eine günstige Lage am Kapitalmarkt zügig ausnutzen kann.
Genüsse
In der Börsensprache Abkürzung für Genussscheine bzw. Genussrechte.
Genussscheine
Verbriefen die Genussrechte. Die Genussscheininhaber können an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Sie verbriefen lediglich Vermögensrechte, jedoch keine Stimmrechte. Den Genussscheinen, die auf den Inhaber, Namen oder die Order lauten, werden i. d. R. Gewinnanteilscheine beigefügt. Die in Deutschland börsenorientierten Genussscheine sind i.d.R. mit einer mehr oder weniger variablen Ausschüttung sowie mit einem Rückzahlungsversprechen zum Nominalwert versehen. Die Verzinsung hängt dabei von der Gewinnentwicklung des Unternehmens ab.
Geregelter Markt
Markt an den deutschen Wertpapierbörsen. Für den geregelten Markt gelten erleichterte Zulassungsbedingungen und weniger strenge Publizitätsvorschriften als für den Amtlichen Markt. In seiner Konzeption ist er dem Amtlichen Markt nachgeordnet und dem Freiverkehr vorgeordnet. Der Geregelte Markt soll solchen Unternehmen die Eigenkapitalzuführung ermöglichen, die die Anforderungen des Amtlichen Marktes nicht erfüllen, ihre Aktien jedoch öffentlich auf einem gesetzlich geregelten Markt unter Aufsicht des Börsenvorstandes notieren lassen wollen. Besonders kleinen Unternehmen bietet sich die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse.
Gesellschafter
Anteilseigner einer Unternehmung.
Gesellschaftsanteile
Anteile an einer Gesellschaft. Verbriefen bestimmte Rechte und Pflichten des Gesellschafters, die in den zugrunde liegenden Gesetzen geregelt sind. Man unterscheidet Anteile von voll haftenden Gesellschaftern an OHG oder KG, Kommanditanteile, Genossenschaftsanteile, Geschäftsanteile, Aktien u.a.m.
Gewinn
(1) Unternehmensgewinn: Differenz zwischen Ertrag und Aufwand einer Periode, die in der GuV-Rechnung ermittelt wird. (2) Betriebsgewinn: Differenz zwischen Leistung (Betriebserlösen) und Kosten einer Periode, die in der kurzfristigen Erfolgsrechnung ermittelt wird. (3) Gewinn bei Wertpapiergeschäften: Der beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien erzielbare Gewinn besteht zum einen aus der gezahlten Dividende, zum anderen aus Kursgewinnen. Gewinne aus Aktien sind jedoch nicht verbrieft, sondern vom Unternehmenserfolg abhängig. Bei festverzinslichen Wertpapieren besteht der Gewinn zum größten Teil aus dem verbrieften Nominalzins. Weitere Gewinne sind möglich, wenn das Papier vor Fälligkeit zu einem Kurs über Einstandskurs verkauft wird.
Gewinn je Aktie
Eine der wichtigsten Größen der Fundamentalanalyse und eine Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens. Der gesamte Unternehmensgewinn wird durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien dividiert.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung)
Saldiert sämtliche Erträge und Aufwendungen einer Abrechnungsperiode und ermittelt so nicht nur den Erfolg der Unternehmung als Saldo, sondern zeigt auch die Quellen des Erfolgs auf und erklärt damit sein Zustandekommen. Im HGB sind Gliederungsvorschriften angeführt. Sie ist in Staffelform nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufzustellen.
Gewinnanspruch der Aktionäre
Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch HV-Beschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Die HV kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Sie kann ferner, wenn die Satzung sie ermächtigt, auch eine andere Verwendung als die Verteilung unter den Aktionären beschließen. Vor Auflösung der AG darf unter den Aktionären nur der Bilanzgewinn verteilt werden.
Gewinnanteil
entspricht der Dividende.
Gewinnanteil- scheinbogen
Teil einer Aktienurkunde oder der Genussscheinurkunde (auch: Dividenden-Coupon). Die Anteilscheine sind fortlaufend nummeriert und werden unter ihrer Nummer zur Geltendmachung der Dividendenausschüttungen oder eines Bezugsrechts aufgerufen. Zudem enthält der Bogen einen Erneuerungsschein (Talon), mit dem ein neuer Gewinnanteilscheinbogen bezogen werden kann.
Gewinnmarge
Gewinn in Prozent des Umsatzes.
Gewinnmitnahme
Verkauf von Wertpapieren, um den erzielten Gewinn aus Kursanstiegen zu realisieren (profit taking).
Gewinnrendite
Reingewinn pro Aktie in Prozent des Aktienkurses. Nicht der ausgeschüttete Gewinn, die Dividende, wird hierbei in Beziehung zum Kurs gesetzt, sondern der gesamte erzielte Gewinn je Aktie. Umkehrwert der Price-Earnings-Ratio (Kurs-Gewinn-Verhältnis).
Gewinnrücklagen
Als Gewinnrücklagen dürfen gemäß § 272Abs. 3 Handelsgesetz (HGB) nur Beträge ausgewiesen werden, die im laufenden oder einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dies unterscheidet sie eindeutig von den Kapitalrücklagen, die von außen der Unternehmung zugeführt und nicht wie die Gewinnrücklagen innenfinanziert werden. Zu den Gewinnrücklagen gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.
gezeichnetes Kapital
Das Kapital, auf das die Haftung der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Bei der AG entspricht das gezeichnete Kapital dem Grundkapital. Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
gilt-edged
Englisch für erstklassige Anlagen, hochwertige Wertpapiere (auch: Blue Chips).
glattstellen
Eine Bezeichnung für den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapierbeständen (auch: Devisenbeständen) eines Händlers, um eine bestehende Verpflichtung durch ein Gegengeschäft auszugleichen.
Going Public
Sammelbezeichnung für verschiedene Möglichkeiten einer Aktiengesellschaft, ihre Anteile an der Börse einzuführen. Damit öffnet sich eine bisher in Privatbesitz befindliche Gesellschaft dem Anlegerpublikum. Going public wird oft auch als Gang an die Börse übersetzt. Man könnte auch von Publikumsöffnung sprechen (siehe Initial Public Offering (IPO)).
Gratisaktien
Auch: Freiaktien, Berichtigungsaktien, Zusatzaktien. Oft fälschlich gebrauchter Ausdruck für aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln resultierende zugeteilte Aktien, da die Aktien ohne Einzahlung von Kapital an die bisherigen Aktionäre ausgegeben werden (entsprechend ihren Anteilen am bisherigen Grundkapital). Echte Gratisaktien werden zu Lasten des Gewinns der Unternehmung verschenkt, z.B. an ausscheidende verdiente Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder etc.
Gratisgenussscheine
Genussscheine, die ohne direkte Gegenleistung der Aktionäre an diese ausgegeben werden.
Großaktionär
Aktionär, der über einen beträchtlichen Teil des Grundkapitals einer AG verfügt und deshalb i.d.R. im Aufsichtsrat vertreten ist. Oft sind Aktiengesellschaften die Großaktionäre anderer Aktiengesellschaften.
Grundkapital der AG
Die AG hat ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital bzw. gezeichnetes Kapital (Nenn-, Nominalkapital). Dessen Mindestnennbetrag beträgt ? 50.000,- und ist in der Praxis meist wesentlich höher. Ein Aktionär ist an der AG im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital der AG beteiligt. Die Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen wird durch den Nennbetrag oder den höheren Ausgabebetrag der Aktien begrenzt. Das Grundkapital ist eine rechnerische Größe und in der Bilanz der Betrag für den gesamten Nennwert oder - bei nennwertlosen Aktien - den statutarischen Wert aller ausstehenden Aktien. In der Bilanz werden an erster Stelle ausgewiesen auf der Passivseite das Grundkapital und auf der Aktivseite ausstehende Einlagen auf das Grundkapital (davon eingefordert). In Bankbilanzen steht das Grundkapital nach den Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert auszuweisen. Bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.
Grundkapital- erhöhung
Kapitalerhöhung der AG durch die Ausgabe neuer Anteilscheinen. Fünf Möglichkeiten der Kapitalerhöhung sind gemäß Aktiengesetz (AktG) erlaubt: 1) Kapitalerhöhung durch Einlage, 2) bedingte Kapitalerhöhung, 3) genehmigte Kapitalerhöhung, 4) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und 5) Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen (siehe §§ 182-221 AktG).
Grundkapital- herabsetzung
Verminderung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Eine AG besitzt nach dem Aktiengesetz (AktG) drei Möglichkeiten der Kapitalherabsetzung: (1) ordentliche Kapitalherabsetzung, mit Teilliquidation verbunden- (2) vereinfachte Kapitalherabsetzung, eine Maßnahme der Buchsanierung (nominelle Kapitalherabsetzung)- (3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. (siehe §§ 222-239 AktG).
Grundstimmung der Börse
Kursentwicklung bei der Mehrzahl der Wertpapiere. Abweichungen von der Grundstimmung werden als Sonderbewegungen bezeichnet. Die Grundstimmung wird z.B. als freundlich, widerstandsfähig, zuversichtlich, gedrückt usw. charakterisiert.
gut behauptet
Tendenzbezeichnung bei geringen Kursveränderungen- dabei überwogen leichte Kursverbesserungen.
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Haftung
(1) Verpflichtung, für eine Schuld einzustehen. (2) Vermögen, das unter den Zugriff des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung fällt. (3) Beim Pfandrecht der Inhalt des dinglichen Verwertungsrechtes.
Halslinie
Begriff aus der technischen Analyse. Im Rahmen der Kopf-Schulter-Formation Trendlinie, die das Chart an den tiefsten Kursen zwischen Schultern und Kopf tangiert. Der Durchbruch der Halslinie gibt das Kaufsignal bzw. das Verkaufssignal, je nachdem, ob es sich um eine Spitzenformation oder Bodenformation handelt.
Handelsregister-Einreichung, Jahresabschluss der AG
Der Vorstand der AG muss gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) unverzüglich nach der Hauptversammlung (HV) über den Jahresabschluss, den festgestellten Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats beim zuständigen Handelsregister einreichen. Der dem eingereichten Jahresabschluss beigefügte Bestätigungsvermerk muss von den Abschlussprüfern unterschrieben sein. Haben die Abschlussprüfer die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt, muss dies auf dem Jahresabschluss vermerkt und der Vermerk von den Abschlussprüfern unterschrieben sein.
Hängeposition
Wertpapiere, die bei der Arbitrage oder bei einem Metageschäft zunächst nicht verkauft werden und daher hängen bleiben, weil sich der Kurs nicht erwartungsgemäß entwickelt hat.
Hauptversammlung (HV) der AG
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und entscheidendes Organ der AG. Jeder Aktionär hat das Recht zur Teilnahme an der HV und zur Stimmabgabe. Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien sind lediglich zur Teilnahme berechtigt. Die HV wird durch den Vorstand einberufen. In ihr üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der AG aus, soweit keine andere gesetzliche Regelung getroffen ist. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der AG sollen an der HV teilnehmen. Der Vorstand ist auf Verlangen der HV verpflichtet, Maßnahmen vorzubereiten, die in die Zuständigkeit der HV fallen. Das Gleiche gilt für die Vorbereitung und den Abschluss von Verträgen, die nur mit Zustimmung der HV wirksam werden. Der Beschluss der HV bedarf der Mehrheit, die für die Maßnahmen oder für die Zustimmung zu dem Vertrag erforderlich ist. Der Vorstand ist verpflichtet, die von der HV im Rahmen ihrer Zuständigkeit beschlossenen Maßnahmen auszuführen. Zu den Kompetenzen der HV gehören gemäß § 119 Aktiengesetz (AktG) die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung, die Bestellung von Prüfern von Vorgängen und die Auflösung der Gesellschaft.
Hausse
Allgemein: Eine über die Erwartungen stark hinausgehende wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung. Die Hausse ist von einer freundlichen Kursentwicklung nicht exakt abzugrenzen. Kennzeichnend für eine Hausse ist jedoch, dass sie sich über den gesamten Rentenmarkt, den gesamten Aktienmarkt oder zumindest wichtige Teilbereiche dieser Märkte erstreckt und sich nicht auf einzelne Papiere beschränkt (Kursausschläge). Ihr Merkmal ist also ein meist längere Zeit anhaltender allgemeiner Kursanstieg. Gegensatz: Baisse.
Haussier
Ein Haussier ist ein Anleger an der Börse, der durchweg positive Erwartungen gegenüber der zukünftigen Entwicklung der Kurse hat.
Hebel
Wird zur Bewertung von Optionen und Optionsscheinen herangezogen. Die Hebelwirkung ist der Faktor, um den die Option bzw. der Optionsschein stärker fällt oder steigt als die zugrunde liegende Aktie.
Hedge Fonds
Investmentfonds, der durch hohe Umschlagsgeschwindigkeit der von ihm gehaltenen Kapitalanlagen und unter Benutzung aller Spekulationsmöglichkeiten wie Margenkäufe und Baissespekulationen möglichst rasche und starke Vermehrung des Vermögens anstrebt. Er betreibt demnach oft hochspekulative Anlagepolitik bei gleichzeitiger Begrenzung des Verlustrisikos. Anleger können auch über Zertifikate auf einzelne Hedge-Fonds in diese Assetklasse investieren.
historische Volatilität
Die historische Volatilität gibt Aufschluss über die Schwankungsbreite z.B. eines Wertpapiers in der Vergangenheit. Die Schwankung wird in Prozent pro Jahr angegeben. Dieser Vergangenheitswert gilt als Orientierung für den Risikograd einer Anlage. Jedoch erlaubt die historische Volatilität keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Basisobjekts. Aus diesem Grund sollte man die implizite Volatilität hinzuziehen.
HV
Abkürzung für Hauptversammlung. Beschließendes Organ der Aktiengesellschaft und Versammlung der Anteilseigner (Aktionäre).
A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-ü-V-W-X-Z
IBIS
Abkürzung für Integriertes Börsenhandels- und Informations-System (IBIS), vormals Inter-Banken-Informations-System.
Illiquidität
Kennzeichen des Zustandes eines Wirtschaftssubjekts (privater oder öffentlicher Haushalt, Unternehmung, Bank), dem zur Fortführung seiner laufenden Geschäfte die erforderlichen liquiden Mittel fehlen. Illiquide können natürliche und juristische Personen sowie Staaten und Länder werden. Illiquidität hat je nach Wirtschaftssubjekt verschiedene Ursachen. Bei U