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EU legt Rating-Agenturen Fesseln an

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Rating-Agenturen wie Moody's müssen im kommenden Jahr mit strengeren Vorgaben rechnen
Die Kreditwürdigkeit von Staaten oder Unternehmen wird von Rating-Agenturen bewertet. In der Finanzkrise kommt ihnen eine besonders wichtige Rolle zu. Denn je schlechter ein Staat bewertet wird, umso mehr Zinsen muss dieser in der Regel für geliehenes Geld zahlen. Vor allem die drei Branchengrößen aus den USA, Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch wurden seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 immer wieder heftig kritisiert. So sollen die Experten Top-Bewertungen für Anleihen gegeben haben, die sich im Nachhinein als Giftpapiere erwiesen. Darüber hinaus soll die Kreditwürdigkeit mancher Länder zu äußerst sensiblen Zeitpunkten in der Euro-Krise herabgestuft worden sein.
Rating-Agenturen haften für Fehler
Wenn Rating-Agenturen künftig grobe Fehlentscheidungen treffen, sollen die Bonitätsprüfer dafür haftbar gemacht werden. Und auch die Urteile der Agenturen müssen in Zukunft besser begründet werden. Darüber hinaus sollen Klagen leichter gemacht werden, die Agenturen selbst müssen mehr Transparenz beweisen. Auf diese neuen Regeln konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission einem Bericht von „Spiegel Online“ zufolge am Dienstag einigen. Die neuen Vorgaben werden allerdings frühestens 2013 in Kraft treten.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Bekanntgabe von Bonitätsbewertungen. Für die Agenturen bedeutet das, dass sie mittels eines Kalenders festlegen müssen, wann sie ihre Ratings vergeben werden. Die Bekanntgabe der Bewertungen soll auf einer europäischen Plattform, außerhalb der Handelszeiten erfolgen. Davon erhofft man sich weniger nervöse Reaktionen der Märkte. Auch müssen die Rating-Agenturen offenlegen, auf welcher Grundlage sie ihre Entscheidung getroffen haben.

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Wenn eine Rating-Agentur künftig Fehler macht, soll sie auch dafür haften.
Mehr Rotation der Agenturen
Für den Fall, dass eine Agentur die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder eines Landes absichtlich oder auch nur fahrlässig falsch bewertet, wird sie dafür haftbar gemacht. Wenn es um die Bewertung bestimmter komplexer Papiere geht, müssen sich die Ratung-Agenturen außerdem untereinander abwechseln. Damit soll verhindert werden, dass gewinnorientierte Rating-Agenturen zu positive Einstufungen vornehmen, um sich damit des Wohlwollens ihrer Geldgeber zu versichern.
Allerdings fallen die Regeln insgesamt weit weniger streng aus als ursprünglich angedacht. So ändert sich beispielsweise nichts daran, dass Länder-Bewertungen auch dann bekanntgegeben werden, während aktuelle Rettungsprogramme organisiert werden. Auch die Rotation der Rating-Agenturen wird nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben und nicht – wie geplant – auch bei Anleihe-Emittenten.
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