Modernisierungspflicht für Eigentümer: Was Mieter wissen sollten
Wer muss modernisieren?
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Die gesetzliche Nachrüstpflicht bzgl. Wärmedämmung und/oder Einbau einer neuen Heizung trifft nach § 10 Abs.5 EnEV alle Hausbesitzer. Diese Pflichten, gehen dann auf einen neuen Eigentümer, wenn das Eigentum nach dem 01.02.2002 erworben wurde. Eine Sonderregelung gilt für Eigentümer, deren Immobilie nicht mehr als 2 Wohnungen bietet (Ein- oder Zweifamilienhaus), wobei eine der beiden Wohnungen selbst bewohnt sein muss. Sie müssen die gesetzlichen Nachrüstpflichten nicht erfüllen. Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim schon vor diesem Stichtag gekauft haben, sind generell nicht von der Regelung betroffen.
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