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22 Juni 2012 | Von Gabriele Weintz (anwalt.de)
Modernisierungspflicht für Eigentümer: Was Mieter wissen sollten

Wer muss modernisieren?



Wer muss modernisieren? (© Bild 2: © Fotolia.com/Meinolf Lipka)
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  • Wer muss modernisieren? (© Bild 2: © Fotolia.com/Meinolf Lipka)
  • Alte Heizungen erneuern (© Bild 3. © Fotolia.com/R.R.Hundt)
  • Dämmung von Warmwasserleitungen (© Bild 4: © Fotolia.com/Ingo Bartussek)
  • Oberste Geschossdecken dämmen (© Bild 5: © Fotolia.com/LianeM)
  • Modernisierung ankündigen (© Bild 6: © Fotolia.com/DURIS Guillaume)
  • Duldungspflicht des Mieters (© Bild 7: © Fotolia.com/Robert Kneschke)
  • Mieterhöhung nach Modernisierung (© Bild 8: © Fotolia.com/Haramis Kalfar)
  • Am besten Profis engagieren (© Bild 9: © Fotolia.com/abcmedia)
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Die gesetzliche Nachrüstpflicht bzgl. Wärmedämmung und/oder Einbau einer neuen Heizung trifft nach § 10 Abs.5 EnEV alle Hausbesitzer. Diese Pflichten, gehen dann auf einen neuen Eigentümer, wenn das Eigentum nach dem 01.02.2002 erworben wurde. Eine Sonderregelung gilt für Eigentümer, deren Immobilie nicht mehr als 2 Wohnungen bietet (Ein- oder Zweifamilienhaus), wobei eine der beiden Wohnungen selbst bewohnt sein muss. Sie müssen die gesetzlichen Nachrüstpflichten nicht erfüllen. Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim schon vor diesem Stichtag gekauft haben, sind generell nicht von der Regelung betroffen.

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