Von der Pfote bis zur Flosse – es gibt nur wenige Tierarten, die noch nicht bei einem Gerichtsprozess die Hauptrolle gespielt haben. Denn die Lieben können Menschen nicht nur Freude bereiten, sondern auch tierischen Ärger machen. Die Redaktion von anwalt.de berichtet von skurrilen Gerichtsprozessen mit den besten Freunden des Menschen.
Macht das Tier nicht, was das Herrchen will, kann das schnell teuer werden. Denn gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Tierhalter für Schäden geradestehen, die sein Tier verursacht hat. Diese Tierhalterhaftung ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet. Denn bei aller Tierliebe steht eines fest: Tiere können unberechenbar sein. Um finanzielle Folgen für den Tierhalter abzufedern, gibt es inzwischen für einige Tierarten spezielle Versicherungen, etwa für Hunde, Katzen und Pferde.
Außerdem kann ein Tier auch mietrechtliche Probleme auslösen. Bevor man sich einen Hund, eine Katze oder ein anderes größeres Haustier anschafft, muss der Vermieter zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Ausnahmen werden nur bei Kleintieren gemacht, etwa Vögel, Hamster, Hasen, Meerschweinchen, Schildkröten, Fische und vielen anderen mehr. Voraussetzung ist aber immer, dass der Nachbar nicht belästigt wird.
Die Palette von Rechtsthemen, die Tierhalter beachten müssen, ist groß. Auf Reisen, beim Finanzamt, beim Tierarzt oder Tiersitter und in vielen anderen Lebenssituationen müssen Frauchen und Herrchen auf rechtliche Besonderheiten achten. Kommt es zu Problemen, ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen. Denn eines steht fest: Tier schützt vor Rechtsstreit nicht.
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