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29 Juni 2012 | Von Esther Wellhöfer (anwalt.de) / Anne Herklotz
Recht tierisch: Skurrile Gerichtsurteile rund um Waldi, Miezi und Co.

Bienenschwärmerei



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Bienen hält man allgemein für fleißige Honigsammler, die niemandem etwas zuleide tun. Natürlich vom Bienenstich abgesehen. Aber weit gefehlt, sie können zu wahren Dreckspatzen werden. Auf dem Land hatten die Bienen Nachbars Hauswand und Wäsche vollgekotet. Wegen der schmutzigen Angelegenheit zog der erboste Nachbar vor Gericht. Aber der Richter zeigte sich honigsüß. Zumindest in ländlicher Gegend darf man sich an den fleißigen Honigsammlern nicht stören. Und der Nachbar? Er muss die schmutzige Wäsche eben nochmal waschen, entschied der Richter.

Fazit: Eine Biene kann auch mal Mist bauen.

(Amtsgericht Augsburg, Urteil v. 19.12.1997, Az.: 2 C 2757/97)

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