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Erstellt am: 21 Dezember 2010 | Von .

Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen sich besonders gestört



Deutsche Gerichte stellen regelmäßig fest, dass Kinderlärm kein Grund zur Mietmietminderung ist. Besserverdiener, kinderlose Haushalte und Rentner sind jedoch anderer Meinung: 19 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro halten die rechtliche Regelung für nicht gerechtfertigt. Die kinderlosen Haushalte schließen sich dieser Ansicht zu 18 Prozent, die Rentner zu 17 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de.Insgesamt sieht es mit der Toleranz gegenüber Kindern besser aus. 86 Prozent aller Deutschen sagen Nein zur Mietminderung aufgrund von Kinderlärm, wobei 22 Prozent als Grund angeben, Kinder müssten sich schließlich auch mal austoben. 64 Prozent geben zwar zu, dass Kinderlärm auch mal stören kann, aber eine Mietminderung halten Sie dennoch nicht für angemessen.Von den 14 Prozent, die eine Mietminderung befürworten würden, vertreten 10 Prozent die Einstellung, dass das geltende Recht die anderen Parteien im Haus benachteiligt. 4 Prozent urteilen noch vehementer und geben an, dass die Rechtsgrundlage ein Freifahrtschein für faule Eltern sei.Übrigens: 3 Prozent der Familien mit drei Kindern sind selbst der Ansicht, Kinderlärm in einem Mietshaus sollte die Nachbarn zur Mietminderung berechtigen. Bei den Haushalten mit zwei Kindern sind es sogar 10 Prozent, die laute Kinder nicht als Lappalie betrachten.<strong>Die Ergebnisse der Studie im Überblick:</strong>Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung – finden Sie das gerechtfertigt?- Ja, auf jeden Fall, schließlich müssen Kinder sich austoben: 22 Prozent- Ja, auch wenn es hin und wieder stören kann: 64 Prozent- Nein, das benachteiligt die anderen Parteien im Haus: 10 Prozent- Nein, überhaupt nicht, denn das ist ein Freifahrtschein für faule Eltern: 4 ProzentFür die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.

var s_account = "immoag";

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6Kommentare
18. Dez 2012 10:55
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Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Ich persönlich  finde es traurig, wenn spielende Kinder als störend empfunden werden und dies dann auch noch als Lärmbeslästigung betitelt wird. Wie mein Vorschreiber es so nett ausgedrückt hat : "Für Lärm u.u.u. sind dafür eingerichtete Plätze/Orte eingerichtet.Spielpl​ätze u.u.u..Diese müssen nicht unbedingt vor der "Haustür" eingerichtet sein!"
Wo denn dann ... am Stadtrand !?! In welch einer kinderfeindlichen Welt leben wir eigentlich? Es ist in jeder Hausordnung ziemlich klar geregelt, wie die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten sind, und die meisten Eltern, die ich kenne, halten sich auch daran bzw. "erziehen" ihre Kinder dementsprechend. Das man aber gerade Babys und kleinen Kindern dies noch nicht "anerziehen" kann, müsste jedem klar sein. Daher stellt Kinderlärm auch eine Ausnahme dar !!! Je kleiner die Kinder sind, desto weniger können sie sich an festgeschriebene Ruhezeiten halten. Dennoch sollten Eltern versuchen, während der in der Hausordnung stehenden Ruhezeiten, ihren Kindern nach Möglichkeit ruhige Beschäftigungen anzubieten. Es sind nunmal Lebewesen und keine Roboter, bei denen man auf den "Off-Schalter" drücken kann ! Leider vergessen viel zu viele, das sie selber mal Kind oder Eltern waren (gerade Rentner). Ein Beispiel : vor etwa 3 Jahren baute ein Ehepaar (um die 60) bei uns in der Siedlung ein Haus ... direkt gegenüber !!! ist eine Grundschule mit angenzendem Spielplatz, welcher auch öffentlich benutzt werden darf. Es dauerte nicht lange, da kam Nachmittags um 16 Uhr ein Herr vom Ordnungsamt auf den besagten Spielplatz um nach dem "Rechten" zu sehen. Es wären Beschwerden wegen Lärmbelästigung eingegangen (seine Worte). Da fasst man sich doch an den Kopf !!!


7. Aug 2012 23:37
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Das unterstreicht wieder einmal wie kinderfeindlich deutschland eigentlich ist!!!

Kinder..Ja...aber bitte nicht in meinem Umfeld!!

wer mit Kindern aufgewachsen ist

 versteht das kinder lärm machen können und müssen das kann man aber steuern als Eltern...

DAS SCHEINEN VIELE VERGESSEN ZU HABEN

Selbst die :DIE SELBST KINDER HATTEN!!

Die keine haben wollten..auch welche gründe auch immer..sollen doch bitte dahin ziehen wo sie sich nicht gestört fühlen..sprich wo keine Kinder sind!!

Sie haben sich das selbst so ausgesucht..also bitte nicht heute protestestieren!! 

sorry meine Meinung

Hat selbst 3 kinder und mittlerweile 3 Enkel!!!

11. Apr 2013 03:11
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das ist der neid auf die besitzlosen. dann kommen wieder die sprüche "wir waren ja als kinder ganz anders immer alle ruhig u gut erzogen"...ja,ja. ich glaube alzheimer ist schon fortgeschrittener als alle denken.
15. Nov 2012 20:28
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Wie sieht es aber dann,mit Lärmbelästigung,aus.auch diese ist gesetzlich geregelt.Diese richtet sich nach der "Lautstärke" ,im Haus.Es steht nichts von einem "Freibrief"für Kinder.Auch diese sind,neben den Ruhestörenden Lärm,zu Nachtzeiten zum Beispiel,geregelt.Am Tag nennt man es Lärmbelästigung! Die Lautstärke,egal ob von Musikgeräten oder Menschenstimmen,dürfen,im Allgemeinen nicht dritte Personen belästigen.Die Nachbarn/Mitmieter!Dementsprechend hat sich ein jeder Mieter,daran zu halten.Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich."Erziehungspflicht"!Die Kinder sind dementsprechend danach zu Erziehen.Für Lärm u.u.u. sind dafür eingerichtete Plätze/Orte eingerichtet.Spielplätze u.u.u..Diese müssen nicht unbedingt vor der "Haustür" eingerichtet sein!Bei Lärmbelästigungen,von wem auch immer,bin ich berechtigt,dafür zustehende Organe-Ordnungsamt/Polizei u.u.u. anzurufen und um Abstellung dieser Belästigung,da im Gesetzbuch stehend,ersuchen.Zwischen Kinderlärm und Musik besteht kein Unterschied.Es geht hier nur um die "Lärmbelästigung und seiner Abstellung.Wobei der Vermieter zuerst in die Pflicht genommen werden sollte.Er hat für normale soziale Verhältnisse zu sorgen.Wozu auch Lärmbelästigungen gehören.Bis hin zu Mahnungen und Kündigungen.Im Extremfall und nichtwollender Abstellung.In jedem Mietvertrag,ob normaler oder spezieller(mit Zusätze u.u.u.) ist die Lärmbelästigung geregelt.Bin alleinstehend,nachweislich Kinderlieb,nicht Kinderfeindlich! Aber was zuweit geht,geht zu weit.Allein die Eltern/"Erziehungsberechtigte"sind hier in die Pflicht zu nehmen.Auch wenn sie selbst "noch Kinder"sind.Sind diese vom Gesetzgeber nicht befreit.Von Erziehungspflichten.Für jugendliche Eltern ist das Jugendamt auch verantwortlich.Solange sie noch unter Jugendgesetze stehen.Ob mit oder ohne Kind!
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