Hopfen und Malz – Gericht erhalt’s!
In Bayern hat die Braukunst Tradition. Seit 1516 wird der Gerstensaft nach dem Reinheitsgebot gebraut. Aber das Wiesnbier ist ein ganz besonderes Schmankerl. Denn es wird ausschließlich von Münchener Brauereien gebraut und hat meist mehr als einen Prozentpunkt mehr Stammwürze als das normale Bier. Zudem ist das Oktoberfestbier markenrechtlich geschützt. Ob bayerisches Bier bayerisches Bier bleibt, muss jetzt das Oberlandesgericht München entscheiden. Denn der BGH hat in einem Rechtsstreit mit einer niederländischen Brauerei, die sich die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" international schützen ließ, das Urteil aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen. Die Münchener Richter müssen beurteilen, ob die Bezeichnung "Bayerisches Bier" in unlauterer Weise ausgenutzt wird, wie der Bayerische Brauerbund e.V. meint.
Wiesn-Tipp: Sieht man statt zwei Fingern vier, liegt's gewiss am Wiesnbier!
(BGH, Urteil v. 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04)
Mehr zum Thema Rechtsirrtümer und Co.:
- Wenn der Bademeister Pipi muss: Skurrile Schwimmbad-Rechtsfälle
- Recht tierisch: Skurrile Gerichtsurteile rund um Waldi, Miezi und Co.
- Die populärsten Rechtsirrtümer
- Rechtsirrtümer und Co.: Vom Hund gebissen? Selber Schuld!
- Rechtsirrtümer und Co.: Urteil gegen Nutella
- Rechtsirrtümer und Co.: Testament wegnehmen verboten
- Rechtsirrtümer und Co.: Achtung Abzocke! Irrtümer im Mietrecht - Wie starkdarf die Miete steigen?
- Was Vermieter über ihre Mieter wissen dürfen
- Kinderlärm & Bauzaun: Urteile zum Mietrecht
- Rechtsirrtümer und Co.: Urteile und Gesetze zum Wundern
Brauchen Sie einen Anwalt oder Rechttipps? Wer suchet, der findet aufwww.anwalt.de
Sponsored Links
- Gelesen
- Kommentiert
- Geteilt
























