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2 Oktober 2012 | Von MSN in Kooperation mit anwalt.de, Esther Wellhöfer
Oh, oh, Oktoberfest!!!

Hendl statt Halbe!



Rechtstipps zur Wiesn (© Bild: Fotolia.com/Yantra)
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Wer einen Tisch im Bierzelt reserviert, der muss Gutscheine für mindestens zehn halbe Hendl und zwanzig Maß Bier abnehmen. Halbe werden auf der Wiesn erst gar nicht ausgeschenkt. Pro Person fallen da rund 27 Euro an. Das Amtsgericht München nahm sich dieses Maß zum Maßstab und entschied, dass solche Wiesngutscheine jedenfalls in München für den Hauswart größerer Wohnanlagen über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Bekommt der Hausmeister nur einen Gutschein für eine Maß Bier, ist das nach Meinung des Richters sogar sparsam. Schließlich muss man bei einer Tischreservierung pro Person mindestens zwei Gutscheine fürs Bier abnehmen. Na dann, Prost!

Wiesn-Tipp: Ist Hendl und Maß frei, nimm am besten gleich zwei!

(AG München, Urteil v. 08.01.2007, Az.: 424 C 22865/06)

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