Hendl statt Halbe!
Wer einen Tisch im Bierzelt reserviert, der muss Gutscheine für mindestens zehn halbe Hendl und zwanzig Maß Bier abnehmen. Halbe werden auf der Wiesn erst gar nicht ausgeschenkt. Pro Person fallen da rund 27 Euro an. Das Amtsgericht München nahm sich dieses Maß zum Maßstab und entschied, dass solche Wiesngutscheine jedenfalls in München für den Hauswart größerer Wohnanlagen über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Bekommt der Hausmeister nur einen Gutschein für eine Maß Bier, ist das nach Meinung des Richters sogar sparsam. Schließlich muss man bei einer Tischreservierung pro Person mindestens zwei Gutscheine fürs Bier abnehmen. Na dann, Prost!
Wiesn-Tipp: Ist Hendl und Maß frei, nimm am besten gleich zwei!
(AG München, Urteil v. 08.01.2007, Az.: 424 C 22865/06)
Mehr zum Thema Rechtsirrtümer und Co.:
- Wenn der Bademeister Pipi muss: Skurrile Schwimmbad-Rechtsfälle
- Recht tierisch: Skurrile Gerichtsurteile rund um Waldi, Miezi und Co.
- Die populärsten Rechtsirrtümer
- Rechtsirrtümer und Co.: Vom Hund gebissen? Selber Schuld!
- Rechtsirrtümer und Co.: Urteil gegen Nutella
- Rechtsirrtümer und Co.: Testament wegnehmen verboten
- Rechtsirrtümer und Co.: Achtung Abzocke! Irrtümer im Mietrecht - Wie starkdarf die Miete steigen?
- Was Vermieter über ihre Mieter wissen dürfen
- Kinderlärm & Bauzaun: Urteile zum Mietrecht
- Rechtsirrtümer und Co.: Urteile und Gesetze zum Wundern
Brauchen Sie einen Anwalt oder Rechttipps? Wer suchet, der findet aufwww.anwalt.de
Sponsored Links
- Gelesen
- Kommentiert
- Geteilt
























