Vorsicht, Bank(über)fall!
Steigt die Stimmung im Zelt, geht's ab auf die Bierbank - das ist inzwischen schon Tradition. Wer beim Singen, Schunkeln und Tanzen geschubst wird, dem droht der Absturz. Das passierte einer Wiesnbesucherin, die von der Bank stürzte. Prompt fiel sie auf einen Sitznachbarn, der sich gerade seine Maß einverleiben wollte. Mit dem Bierkrug stieß er an einen Zahn. Für die Zahnverletzung forderte er 1000 Euro Schmerzensgeld. Der Amtsrichter sprach beiden Beteiligten eine Mitschuld zu. Wer sich auf eine Bierbank stellt, der muss damit rechnen, dass er herunterfallen und einen anderen verletzen kann. Doch auch der Sitzengebliebene trug nach Meinung des Amtsgerichts eine gewisse Mitschuld. Er wusste, dass hinter ihm Leute auf der Bank stehen, und hätte seine Umgebung mehr beobachten müsste. Der Verletzte erhielt daher nur 500 Euro Schmerzensgeld.
Wiesn-Tipp: Halten Sie immer Ausschau nach fliegenden Festbesuchern!
(AG München, Urteil v. 12.06.2007, Az.: 155 C 4107/07)
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