Reserviert und abserviert
Irgendwann ist sogar beim Oktoberfest Feierabend. Auch wenn das Bierzelt Bierzelt heißt, ist es nicht zum Übernachten gedacht. Trotzdem bekommen manche Oktoberfestbesucher einfach nicht genug vom Feiern. Eine Gruppe hatte einen Tisch bis 17 Uhr reserviert. Nachdem die Zeit abgelaufen war, räumten die Besucher zwar den Tisch, blieben aber im Gang stehen. Ein Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst forderte sie auf, den Gangbereich zu verlassen. Doch als sich einer von ihnen lautstark weigerte, kam es zu einem Wortgefecht. Schließlich wurde es dem Sicherheitsbeamten zu bunt und er beförderte den aggressiven Besucher kurzerhand mit dem "Polizeigriff" an die frische Luft. Dabei wurde der Gast am Finger verletzt und forderte Schadensersatz. Aber der Richter fand den Rauswurf gerechtfertigt und wies seine Klage ab.
Wiesn-Tipp: Bevor der Kampftrupp kommt, räumen Sie rechtzeitig das Feld!
(AG München, Urteil v. 23.11.2007, Az.: 223 C 16529/07)
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