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2 Oktober 2012 | Von MSN in Kooperation mit anwalt.de, Esther Wellhöfer
Oh, oh, Oktoberfest!!!

Kein Spaß nach Maß



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Ob nun sitzend oder stehend, eines steht fest: Wenn man sich nicht mehr sicher auf der Bierbank halten kann, sollte man besser die Heimreise antreten. Vernünftig ist, wer mit dem Taxi heimfährt. So dachte auch ein Münchener Volksfestbesucher, der in angeheitertem Zustand und mit flauem Magen ein Taxi nahm. Als er sich übergeben musste, bat er den Taxifahrer noch, anzuhalten. Aber der beschimpfte den Mann wegen seines Zustandes nur und fuhr weiter. Es kam, wie es kommen musste. Der Fahrgast übergab sich im Auto und der Fahrer musste die Bescherung beseitigen. Das Amtsgericht entschied, dass der Betrunkene die Reinigungskosten für das Taxi in einem solchen Fall zahlen muss. Da der Taxichauffeur aber nicht angehalten hatte, musste er sich die Hälfte als Mitverschulden anrechnen lassen.

Wiesn-Tipp: Erleichtern Sie sich, bevor Sie einsteigen!

(AG München, Urteil v. 02.09.2010, Az.: 271 C 11329/10)

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