Entdecken Sie den neuen Franzosen mit Open-Air Feeling
Rechtsirrtümer und Co: Was Mieter ihren Vermietern verraten müssen - und was nicht
Jeden Tag werden Hunderte von neuen Mietverträgen zwischen Mietern und Vermieter geschlossen. Natürlich legen Vermieter viel Wert darauf, ihr Wohneigentum an seriöse und solvente Interessenten zu vermieten - schließlich möchten sie regelmäßige Mieteinkünfte erzielen. So versuchen Vermieter bereits im Vorfeld, möglichst viel über den möglichen neuen Mieter zu erfahren, um nicht einem so genannten Mietnomaden aufzusitzen.

Bild: Imago
Dabei gibt es aber Vermieter, die ihr Recht auf Auskunft gründlich überdehnen. Denn auch Mieter haben eine grundrechtlich geschützte Privatsphäre. Artikel 2, Absatz 1, Artikel 1 Grundgesetz schützt das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Daher darf der Vermieter zwar so gut wie alles fragen, was er will - aber der Mieter muss auf unzulässige Fragen nicht antworten.
Welche Fragen zulässig sind - und welche nicht, erfahren Sie in unserer untenstehenden Bildergalerie
--------------------------------------------------------------------
Mehr zum Thema Rechtsirrtümer und Co:
- Die populärsten Rechtsirrtümer
- Rechtsirrtümer und Co: Vom Hund gebissen? Selber Schuld!
- Rechtsirrtümer und Co: Nutella-Etikett laut Urteil irreführend
- Rechtsirrtümer und Co: Testament wegnehmen verboten
- Rechtsirrtümer und Co: Achtung Abzocke! Irrtümer im Mietrecht - Wie stark darf die Miete steigen?
- Was Vermieter über ihre Mieter wissen dürfen
Sponsored Links
- Gelesen
- Kommentiert
- Geteilt


















