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Recht kurios: Sex-Spielzeug oder Hygieneartikel? Bade-Enten beschäftigen Gericht

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Rechtsirrtümer und Co: Bade-Enten sind Multitalente.
Anlässlich des Streits zweier Händler über das Rückgaberecht beim Online-Verkauf von Bade-Enten hatten die Koblenzer Richter allerlei interessante Ideen, wie potent die kleinen Freunde aus Plastik eventuell sein können. Der Antragsgegner hatte Enten in Vereinsfarben und mit Vibrationsfunktion als Hygieneartikel angeboten und deshalb die Rückgabe nach Benutzung ausgeschlossen - der Antragsteller meinte, der Ausschluss sei wettbewerbswidrig.
Erotik - ja! . . . Hygiene - nein!
Fest steht nun: Hygiene - also Gesundheitsfürsorge, Gesundheitspflege und Körperreinlichkeit -, das können Bade-§nten nicht. Als Waschlappen hingestellt zu werden, wäre wohl auch unter ihrer Würde. Denn die gute alte Quietsche-Ente kann heutzutage ganz andere Dinge. Erst recht, wenn sie sich in die Fankluft eines Bundesligavereins wirft oder gar fähig ist, sich kräftig in Schwingungen zu versetzen. Nach Ansicht der Richter qualifiziert sie sich damit als treuer Anhänger des Ballsports oder als privater Glücksbringer. Dabei wählten sie in ihrer Entscheidung die Worte „Fanartikel" und für die vibrierende Variante „Erotikspielzeug".
Ob sich Handyverkäufern und Anbietern elektrischer Zahnbürsten jetzt auch neue Käuferschichten erschließen oder ob man zum Bade-Enten-Kauf zukünftig ins Erotikgeschäft gehen muss, hatten die Richter leider nicht zu klären. Den Antrag aber wiesen sie ab. Der Antragsteller hatte zwar selbst behauptet, die Enten seien Hygieneartikel. Nach Ansicht der Richter begründete er aber nicht ausreichend, dass auch Verbraucher dies üblicherweise annähmen. Darauf komme es aber fallentscheidend an. Was der Ente also noch so alles zuzutrauen ist, muss jeder selbst entscheiden.
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