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3 September 2012 | Von Miriam Motta, Anne Herklotz
Start ins Berufsleben: Tipps zum Ausbildungsbeginn

Früher gab’s die Lohnsteuerkarte …



Tipps zum Ausbildungsbeginn (© Bild: Imago)
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Von Ihrem Ausbildungsgehalt zieht Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer ab. Um den exakten Betrag berechnen zu können, gab es früher die Lohnsteuerkarte. Doch seit 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben und ab 2013 wird sie auch vollständig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Wenn Sie also mit dem Start Ihrer Ausbildung das erste Mal beruflich angestellt sind, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber folgende Angaben machen ...

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