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3 September 2012 | Von Miriam Motta, Anne Herklotz
Start ins Berufsleben: Tipps zum Ausbildungsbeginn

Check: ärztliche Bescheinigung



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Sie benötigen zum Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie für den ausgewählten Beruf auch tatsächlich gesundheitlich geeignet sind. Deshalb sollten Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren und ihm mitteilen, dass Sie eine Bescheinigung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen. Das Formular, das Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, sollte dabei so aussehen!

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